Art. 560 SCC from 2024

Art. 560 A. Vesting
1 On the death of the deceased, the estate in its entirety vests by operation of law in the heirs.
2 Subject to the statutory exceptions, the deceased’s claims, rights of ownership, limited rights in rem and rights of possession automatically pass to the heirs and the debts of the deceased become the personal debts of the heirs.
3 Vesting in the named heirs takes effect retroactively from the date on which the succession process commenced and the statutory heirs must relinquish the estate to them according to the rules governing possession.
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Art. 560 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB230029 | Auskunfts-, Ausgleichungs-, Herabsetzungs- und Erbteilungsklage / Rubrumsänderung | Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; Vater; Rubrum; Sistierung; Bezirksgericht; Vaters; Mutter; Beschwerdegegner; Meilen; Parteien; Erwägung; Erbfolge; Eingabe; Kammer; Einantwortungsbeschluss; Aufhebung; Obergericht; Oberrichter; Beschluss; Beschwerdegegnerinnen; Erwägungen; Umständen; Begründung; Klagenfurt; Österreich |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190002 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Inventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde |
SO | BKBES.2023.69 | - | Verfügung; Erben; Staatsanwaltschaft; Verstorbene; Verstorbenen; Beschwerdekammer; Herausgabe; Staatsanwältin; Einziehung; Untersuchung; Beschwerdeführers; Ehemann; Obergericht; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Rechtsmittel; Erbschaft; Eigentum; Verfahrens; Voraussetzungen; Beschluss; Obergerichts; Todesfall; Rucksack; Herausgabebegehren; Beweis; ändigen |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 417 (9C_321/2020) | Regeste Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7). | Recht; Erben; Verjährung; Urteil; Frist; Rückerstattung; Verjährungsfrist; Sozialversicherungs; Leistung; Zusatzleistungen; Rechts; Kantons; Einsprache; Person; Handlung; Empfänger; Erblasser; Verwirkung; Sozialversicherungsanstalt; AHV/IV; Empfängers; Leistungen; Rückforderung; Rückerstattungspflicht; Natur; Erblassers |
142 II 232 (1C_418/2015) | Altlastenrechtliche Kostenverteilung nach Art. 32d USG. Ein Grundeigentümer, der sein Grundstück wissentlich und gegen Entgelt für eine potenziell umweltgefährdende Nutzung als Deponie zur Verfügung stellt, ist als Verhaltensverursacher zu qualifizieren (E. 3). Für den Sorgfaltsnachweis im Sinne von Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Grundstückerwerbs abzustellen. Selbst wenn der Inhaber des Standorts aus der Sanierung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, steht dies einer Kostenbefreiung nicht entgegen (E. 4). Bei der Festsetzung der Kostenanteile kommt den zuständigen Behörden ein pflichtgemäss auszuübendes Ermessen zu (E. 5). Der Übergang der Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für eine Sanierungs- und Kostentragungspflicht bestanden haben. Andererseits müssen die Erben die Möglichkeit gehabt haben, das Erbe auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, was die Vorhersehbarkeit einer Sanierungspflicht bedingt (E. 6.3). Das Gemeinwesen trägt den Kostenanteil, wenn ein Verursacher zwar bekannt ist, aber nicht mehr existiert und keine Rechtsnachfolge eintritt (E. 6.5). | Verhaltens; Umwelt; Erben; Grundstück; Deponie; Sanierung; Standort; Zeitpunkt; Kostenanteil; Recht; Verhaltensverursacher; Parzelle; Kostentragungspflicht; Über; Sanierungs; Verursacher; Erbgang; Ablagerung; Vorinstanz; Belastung; Verfügung; Zustand; Erbgangs; Untersuchung; Altlasten; Zustands |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1206/2024 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Arbeitgeber; Vorinstanz; Urteil; Quot;; Recht; Kurzarbeit; Arbeitgeberkontrolle; Termin; Beweis; Betrieb; Kurzarbeitsentschädigung; Treuhandstelle; Frist; Verfahren; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; E-Mail; Einzelunternehmen; Mitwirkungspflicht; Inhaber; Rückforderung; Einsprache |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Recht; Schweiz; Vorinstanz; Erben; Erblasser; Verfügung; Erbschaft; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Einsprache; Frist; Urteil; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Hinweis; Erblassers; Behörde; Witwe; Abklärung; Register; Ausland; Entscheid |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2013.64 | Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). | Verfahren; Konto; Apos;; Verfahrens; Einziehung; Verfahrensakten; Deutschland; Recht; Akten; Vermögenswert; Kunden; Vermögenswerte; Schweiz; Österreich; Bundesanwaltschaft; Tschechien; Gericht; Geständnis; Daten; Konten; Behörde; Beschwerdeführern; Steuerbehörde; Recht; Einstellung; Verfahren; ürzte |
BB.2011.79 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO); Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). | Akten; Bundes; Akteneinsicht; Verfahren; Beschwerdeführern; Recht; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Beschwerdekammer; Verfügung; Bundesstrafgericht; Verfahren; Einsicht; Vermögenswerte; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Parteien; Sinne; Einsichtnahme; Beschlag; Person; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Kopie; önnen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar ZGB | 2016 |
Breitschmid, Jungo, Schweizer, Häuptli | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2016 |