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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 560SCC from 2023

Art. 560 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 560 A. Vesting I. Heirs

1 On the death of the deceased, the estate in its entirety vests by operation of law in the heirs.

2 Subject to the statutory exceptions, the deceased’s claims, rights of ownership, limited rights in rem and rights of possession automatically pass to the heirs and the debts of the deceased become the personal debts of the heirs.

3 Vesting in the named heirs takes effect retroactively from the date on which the succession process commenced and the statutory heirs must relinquish the estate to them according to the rules governing possession.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 560 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210619Mord etc.Schuldig; Beschuldigte; †Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Amtlich; Amtliche; Lensvollstrecker; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Person; Habe; Essen
ZHLF220040BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Handwerkerpfandrechts; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Glaubhaft; Liegenschaft; Wohnung; Verfahren; Erben; Vorinstanzliche; Forderung; Ausgeführt; Entscheid; Frist; Stehend; Gericht; Zusammenhang; Beweis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Beschwerde; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Rechtsmittel; Aufsichtsbeschwerde; Vorinstanz; Zuständig; Notariats; Kognition; Erblasser; Ziffer
SGBV 2018/15EntscheidEntscheid vom 15. Mai 2019 Vorsorge; Verstorbene; Rente; Obligatorische; Renten; Umwandlung; Altersguthaben; Obligatorischen; Altersrente; Verstorbenen; Umwandlungssatz; überobligatorische; Berufliche; Altersrenten; Recht; überobligatorischen; Klagten; Vorsorgeeinrichtung; Beruflichen; Kürzung; Erben; Klage; Fr; Rücktritt; Versicherung; Partei; Beklagten; Sicherheitsfonds; Ordentliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
142 II 232 (1C_418/2015)Altlastenrechtliche Kostenverteilung nach Art. 32d USG. Ein Grundeigentümer, der sein Grundstück wissentlich und gegen Entgelt für eine potenziell umweltgefährdende Nutzung als Deponie zur Verfügung stellt, ist als Verhaltensverursacher zu qualifizieren (E. 3). Für den Sorgfaltsnachweis im Sinne von Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Grundstückerwerbs abzustellen. Selbst wenn der Inhaber des Standorts aus der Sanierung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, steht dies einer Kostenbefreiung nicht entgegen (E. 4). Bei der Festsetzung der Kostenanteile kommt den zuständigen Behörden ein pflichtgemäss auszuübendes Ermessen zu (E. 5). Der Übergang der Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für eine Sanierungs- und Kostentragungspflicht bestanden haben. Andererseits müssen die Erben die Möglichkeit gehabt haben, das Erbe auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, was die Vorhersehbarkeit einer Sanierungspflicht bedingt (E. 6.3). Das Gemeinwesen trägt den Kostenanteil, wenn ein Verursacher zwar bekannt ist, aber nicht mehr existiert und keine Rechtsnachfolge eintritt (E. 6.5). Beschwerde; Erben; Umwelt; Grundstück; Deponie; Sanierung; Standort; Zeitpunkt; Recht; Kostenanteil; Parzelle; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Verhaltensverursacher; Über; Kostentragungspflicht; Verursacher; Sanierungs; Erbgang; Ablagerung; Belastung; Vorinstanz; Unmittelbar; Zustand; Verfügung; Erbgangs; Altlasten; Zustands; Untersuchung; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben
A-5748/2019Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Verfahren bis Ende 2018)Beschwerde; Gebühr; Gebühren; Radio; Verfügung; Billag; Recht; Fernsehempfang; Gebührenpflicht; Empfang; Beschwerdeführerin; Verfahren; Angefochten; Angefochtene; Vorinstanz; AArt; Schriftlich; Zweitwohnsitz; Empfangsgebühr; Fernsehempfangsgebühren; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Rechnung; Verfahrens; Privaten; Betreibung; Parteien; Erhoben

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.64Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Beschwerde; Verfahren; Konto; Verfahrens; Beschwerdeführer; Recht; Einziehung; Verfahrensakten; Deutschland; Recht; Deutsche; Akten; Kunden; Vermögenswerte; Deutschen; Schweiz; Österreich; Bundesanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Daten; Tschechien; Geständnis; Gericht; Konten; Behörde; Beschwerdeführern; Steuerbehörde; Schuldig
BB.2011.79Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO); Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO).Beschwerde; Akten; Bundes; Beschwerdeführer; Verfahren; Akteneinsicht; Beschwerdeführern; Recht; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Partei; Beschwerdekammer; Verfügung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Einsicht; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahmt; Vermögenswerte; Entscheid; Angefochtene; Hierzu; Parteien; Beschlag; Beschlagnahmten; Person; Beschwerdeverfahren; Einsichtnahme

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HÄUPTLI Handkommentar zum Datenschutzgesetz2008
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