Art. 555 II. Bei unbekannten Erben
1 Ist die Behörde im ungewissen, ob der Erblasser Erben hinterlassen hat oder nicht, oder ob ihr alle Erben bekannt sind, so sind die Berechtigten in angemessener Weise öffentlich aufzufordern, sich binnen Jahresfrist zum Erbgange zu melden.
2 Erfolgt während dieser Frist keine Anmeldung und sind der Behörde keine Erben bekannt, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an das erbberechtigte Gemeinwesen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF220068 | Amtliche Liquidation | Berufung; Erbschaft; Liquidation; Amtliche; SchKG; Vorinstanz; Lasse; Erben; Berufungsklägerin; Erblasserin; Gläubiger; Urteil; Bezirksgericht; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Gericht; Sinne; Konkursamtliche; Erbenermittlung; Aufl; Forderung; Ausgeschlagen; Akten; Verfahren; Gesetzliche; Recht; Frist; Gesetzlichen; Einzelgerichtes; Verfügung |
ZH | LF220075 | Testamentseröffnung | Berufung; Testament; Vorinstanz; Erblasser; Berufungskläger; Testaments; Erblassers; Letztwillige; Verfügung; Erben; Dispositiv-Ziffer; Gericht; Urteil; Letztwilligen; Einzelgericht; Beschwerde; Erbschaftssachen; Bezirksgericht; Sinne; Verfahren; Vorinstanzliche; Erhob; Kammer; Horgen; Bundesgericht; Akten; Entscheid; Oberrichterin; Fest; Willensvollstreckerin |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2019 39 | B. Erbrecht 39 Art. 554 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Art. 555 Abs. 1 ZGB | Erben; Verwaltung; Erbenruf; Erbschaftsverwaltung; Anordnung; Erblasser; Erbenrufs; Lichkeit; Meinde; Objektive; Existenz; Behörde; Vorinstanz; Gemeinde; Kinder; Möglichkeit; Tatsächliche; Besteht; Sonen; Blosse; Anhaltspunkte; Sind; Sind; Objektiven; Bekannten; Abteilung; Registriert; Aufgr; Register; Abklärungen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Frank Emmel | Praxiskommentar Erbrecht | 2007 |