Art. 53 OR de 2023
Art. 53 VIII. Relation entre droit civil et droit pénal
1 Le juge n’est point lié par les dispositions du droit criminel en matière d’imputabilité, ni par l’acquittement prononcé au pénal, pour décider s’il y a eu faute commise ou si l’auteur de l’acte illicite était capable de discernement.
2 Le jugement pénal ne lie pas davantage le juge civil en ce qui concerne l’appréciation de la faute et la fixation du dommage.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2001.1 | Entscheid Art. 44 aBankG (SR 952.0) und Art. 759 OR (SR 220). Solidarische Haftung und Verschulden des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats, der ehemaligen Revisionsstelle und des ehemaligen Direktors (Handelsgericht, | Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Schaden; Verschulden; Klage; Revision; Geschäft; Revisionsstelle; Klageantwort; VR-Präsident; Verschuldens; Haftung; BankG; Gesamtschaden; Kredite; Direktor; Solidarisch; Innenverhältnis; Verwaltungsrat; Urteil; Duplik; Erwähnt; Kläg; Geschäftsführung; Entstand; Klägact; Ausgeführt |
AG | AGVE 2000 129 | AGVE 2000 129 S.547 2000 Fremdenpolizeirecht 547 [...] 129 Verwarnung (Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 3 ANAV). - Hat die... | Richter; Recht; Befehl; Urteil; Einsprecher; Gericht; Rechtlich; Zivilrichter; Fremdenpolizei; Schweiz; Verfahren; Prüfen; Blutprobe; Eitelung; Rechtliche; Verwaltungsbehörde; Sicht; Willigung; Vereitelung; Mäss; Verwarnung; Massnahme; Sektion; Befehls; Ausweisung; Bedingte; Massnahmen; Schuld; Strittene |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 182 (5A_32/2011) | Rechtsöffnung in einer Mehrheit von Betreibungen auf Verwertung von Grundpfändern, welche für die gleiche Forderung haften; Aufteilung der Belastung (Art. 82 SchKG; Art. 798 und 816 Abs. 3 ZGB). Abgesehen vom hier nicht gegebenen Fall des Gesamtpfandes, wo jedes Grundstück für die gesamte Forderung haftet, beinhaltet die Verpfändung mehrerer Grundstücke für eine einzige Forderung, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine verhältnismässige Aufteilung der Belastung auf die verschiedenen Grundstücke. Wird der Entscheid über die Aufteilung bereits im Stadium der Rechtsöffnung getroffen, so ist nur die Art der Aufteilung endgültig festgesetzt, jedoch nicht der betragsmässige Umfang der Sicherung. Verletzung von Art. 798 Abs. 3 ZGB durch einen kantonalen Entscheid, der sich nicht auf die verhältnismässige Aufteilung, sondern auf die Reihenfolge in einer Rahmenkreditvereinbarung stützt (E. 4). | Intérêt; Garanti; Créance; Cédule; été; Immeuble; Poursuite; Titre; Crédit; Répartition; Hypothécaire; Intérêts; Immeubles; Garantie; Cédules; Droit; Levée; Montant; Titres; Parcelle; Hypothécaires; Mainlevée; être; Propriété; Créances; Réalisation; Ainsi; Opposition; Grevant; était |
134 III 59 (4C.3/2007) | Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden; Art. 175 DBG. Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2). | Steuer; Steuer; Busse; Eheleute; Verschulden; Schaden; Rechtliche; Steuerbusse; Bussen; Steuerbussen; Handelsgericht; Veranlagung; Steuerhinterziehung; Bundesgericht; Ersatzfähige; Recht; Mercedes; Höchstpersönlich; Gebüsste; Person; Beklagten; Auferlegt; Urteil; Höchstpersönliche; Kantons; Porsche; Zivilrechtlich; Entscheid; Klage |