Art. 53 OR dal 2023
Art. 53 VIII. Rapporti col diritto penale
1 Nel giudizio circa l’esistenza o la non esistenza della colpa e la capacit? o l’incapacit? di discernimento il giudice non è vincolato dalle disposizioni di diritto penale, che regolano l’imputabilit? , né dalla sentenza di assoluzione in sede penale.
2 Così pure il giudice civile non è vincolato dalla sentenza penale circa l’apprezzamento della colpa e la determinazione del danno.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2001.1 | Entscheid Art. 44 aBankG (SR 952.0) und Art. 759 OR (SR 220). Solidarische Haftung und Verschulden des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats, der ehemaligen Revisionsstelle und des ehemaligen Direktors (Handelsgericht, | Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Schaden; Verschulden; Klage; Revision; Geschäft; Revisionsstelle; Klageantwort; VR-Präsident; Verschuldens; Haftung; BankG; Gesamtschaden; Kredite; Direktor; Solidarisch; Innenverhältnis; Verwaltungsrat; Urteil; Duplik; Erwähnt; Kläg; Geschäftsführung; Entstand; Klägact; Ausgeführt |
AG | AGVE 2000 129 | AGVE 2000 129 S.547 2000 Fremdenpolizeirecht 547 [...] 129 Verwarnung (Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 3 ANAV). - Hat die... | Richter; Recht; Befehl; Urteil; Einsprecher; Gericht; Rechtlich; Zivilrichter; Fremdenpolizei; Schweiz; Verfahren; Prüfen; Blutprobe; Eitelung; Rechtliche; Verwaltungsbehörde; Sicht; Willigung; Vereitelung; Mäss; Verwarnung; Massnahme; Sektion; Befehls; Ausweisung; Bedingte; Massnahmen; Schuld; Strittene |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 182 (5A_32/2011) | Rechtsöffnung in einer Mehrheit von Betreibungen auf Verwertung von Grundpfändern, welche für die gleiche Forderung haften; Aufteilung der Belastung (Art. 82 SchKG; Art. 798 und 816 Abs. 3 ZGB). Abgesehen vom hier nicht gegebenen Fall des Gesamtpfandes, wo jedes Grundstück für die gesamte Forderung haftet, beinhaltet die Verpfändung mehrerer Grundstücke für eine einzige Forderung, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine verhältnismässige Aufteilung der Belastung auf die verschiedenen Grundstücke. Wird der Entscheid über die Aufteilung bereits im Stadium der Rechtsöffnung getroffen, so ist nur die Art der Aufteilung endgültig festgesetzt, jedoch nicht der betragsmässige Umfang der Sicherung. Verletzung von Art. 798 Abs. 3 ZGB durch einen kantonalen Entscheid, der sich nicht auf die verhältnismässige Aufteilung, sondern auf die Reihenfolge in einer Rahmenkreditvereinbarung stützt (E. 4). | Intérêt; Garanti; Créance; Cédule; été; Immeuble; Poursuite; Titre; Crédit; Répartition; Hypothécaire; Intérêts; Immeubles; Garantie; Cédules; Droit; Levée; Montant; Titres; Parcelle; Hypothécaires; Mainlevée; être; Propriété; Créances; Réalisation; Ainsi; Opposition; Grevant; était |
134 III 59 (4C.3/2007) | Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden; Art. 175 DBG. Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2). | Steuer; Steuer; Busse; Eheleute; Verschulden; Schaden; Rechtliche; Steuerbusse; Bussen; Steuerbussen; Handelsgericht; Veranlagung; Steuerhinterziehung; Bundesgericht; Ersatzfähige; Recht; Mercedes; Höchstpersönlich; Gebüsste; Person; Beklagten; Auferlegt; Urteil; Höchstpersönliche; Kantons; Porsche; Zivilrechtlich; Entscheid; Klage |