ZGB Art. 480 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 480 ZGB vom 2022

Art. 480 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 480 IV. Enterbung eines Zahlungs?unfähigen

1 Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine, so kann ihm der Erblasser die Hälfte seines Pflichtteils entziehen, wenn er diese den vorhandenen und später geborenen Kindern des?sel?ben zuwendet.

2 Diese Enterbung fällt jedoch auf Begehren des Enterbten dahin, wenn bei der Er?öffnung des Erbganges Verlustscheine nicht mehr bestehen, oder wenn deren Ge?samtbetrag einen Vierteil des Erbteils nicht übersteigt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 480 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190023TestamentseröffnungRecht; Erblasser; Vorinstanz; Enterbung; Testament; Rechtsmittel; Verfahren; Erblassers; Entscheid; Klage; Ehefrau; Verfügung; Obergericht; Urteil; Tochter; Einzelgericht; Akten; Enterbungsgr; Willen; Gericht; Bundesgericht; Oberrichter; Besuchsrecht; Berufung; Kanton; Streitwert; Beschwerde; Sinne
ZHPQ160100Entschädigung des BeistandesBeistand; Entscheid; Schlussbericht; Rechnung; Beistandes; Bülach; Volljährigkeit; Beistandschaft; Entschädigung; Bruder; Erbteilung; Akten; Bemühungen; Schlussrechnung; Verkauf; Interesse; Bezirksrat; Genehmigung; Erwachsenenschutz; Bundesgericht; Kantons; Urteil; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Vater; Vertretungsbeistandschaft; Interessen; Verfahren; Stunden