Art. 478OR from 2023
Art. 478 3. Liability of joint bailees
Where several bailees have jointly received a chattel in bailment, they are jointly and severally liable.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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