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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 470SCC from 2023

Art. 470 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 470 A. Disposable part I. Scope of testamentary powers

1 A person who is survived by issue, a spouse or a registered partner may make a testamentary disposition of that part of his or her property which exceeds the statutory entitlement of the survivor or survivors. (1)

2 A person who is not survived by any such heirs may dispose of his or her entire property by testamentary disposition.

(1) Amended by No I of the FA of 18 Dec. 2020 (Law of Succession), in force since 1 Jan. 2023 (AS 2021 312; BBl 2018 5813).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 470 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220028AusschlagungserklärungGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Erblasser; Eingabe; Erben; Ausschlagungserklärung; Obergericht; Kanton; Beschwerde; Testament; Sinne; Kantons; Vorliegende; Einzelgericht; Summarischen; Erblassers; Erhoben; Fortan; Bundesgericht; Geschäft; Entscheid; Gericht; Oberrichterin; Zivilkammer; Gesetzliche; Protokollierung; Zuständig; Alleinigen; Geschwister
ZHLF210063TestamentseröffnungBerufung; Testament; Willensvollstrecker; Berufungskläger; Willensvollstreckerin; Erblasser; Zürich; Testaments; Vorinstanz; Nachlass; Gemäss; Eröffnung; Ernennung; öffnungsgericht; Entscheid; Dezember; Seiner; Verfahren; Anordnung; Erbschaft; Kanton; Rechtliche; Pflicht; Gesetzt; Testamentseröffnung; Erblassers; Urteil; Angelegenheit; Letztwilligen; Einzelgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 29AGVE - Archiv 2012 Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 199 VII. Schulrecht und Ausbildungsbeiträge 29 Bemessung von Ausbildungsbeiträgen...Bildung; Ausbildung; Eltern; Ausbildungs; Stipendien; Bildungsbeiträge; Ausbildungsbeiträge; Verhältnis; StipG; Verhältnisse; Gesuchsteller; Bemessung; Kanton; Finanziell; Führer; Zweitausbildung; Verhältnissen; Finanzielle; Deführer; Ausbildungen; Botschaft; Haltspflicht; Recht; überschuss; Stipendienrecht; Gesuchstellern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 1Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 2 Abs. 1 lit. a ATSV; Rückerstattungspflicht der Nachkommen. Nachkommen, die die letztwillig verfügte Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben. Sie haben daher die zuvor durch den Erblasser zu Unrecht bezogenen Sozialversicherungsleistungen nicht zurückzuerstatten (E. 4). Erben; Beschwerde; Erbschaft; Beschwerdeführer; Herabsetzungsklage; Ausgleichskasse; Recht; Verfügung; Erbenstellung; Pflichtteil; Nachkomme; Testament; Nachkommen; Erblasser; Zivilgesetzbuch; Inventar; Ergänzungsleistungen; Leistung; Beschwerden; Entscheid; Basler; Droit; Enterbte; Nachtrag; Erben; Teilungsamt; Urteil
132 III 305Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Erbunwürdigkeit; Hinderung am Widerruf bzw. Errichten einer Verfügung von Todes wegen durch Unterlassen. Die von den kantonalen Gerichten angenommene Erbschleicherei ist gesetzlich nicht erfasst, kann aber in schweren Fällen Erbunwürdigkeit begründen (E. 2). Es verletzt kein Bundesrecht, Erbunwürdigkeit auf Grund sämtlicher Umstände im konkreten Einzelfall zu bejahen, wenn der testamentarisch eingesetzte Alleinerbe durch Verletzung seiner Aufklärungspflicht die Erblasserin daran hindert, die Erbeinsetzung zu widerrufen bzw. neu und anders von Todes wegen zu verfügen (E. 3-6). Erblasser; Erblasserin; Beklagten; Erbunwürdig; Erbunwürdigkeit; Verfügung; Testament; Appellationsgericht; Todes; Aufklärung; Willen; Widerrufen; Willens; Arglist; Verhältnis; Alleinerbe; Unterlassen; Verhindern; Willensvollstrecker; ESCHER; Erbunwürdigkeitsgr; Unterlassene; Freundschaft; Umstände; Recht; Urteil; Vertrauen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6674/2010AmtshilfeBeschwerde; Erben; Amtshilfe; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Staat; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführende; Beschwerdeführerin; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführenden; Person; Staatsvertrag; Vorinstanz; Urteil; Abkommen; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Erblasser; Amtshilfegesuch; Erbschaft; Schlussverfügung; Schweizer; US; Kriterien; DBA­USA; über
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