E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 450g ZGB vom 2023

Art. 450g Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450g Vierter Unterabschnitt: Vollstreckung

1 Die Erwachsenenschutzbehörde vollstreckt die Entscheide auf Antrag oder von Amtes wegen.

2 Hat die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche Beschwerdeinstanz im Entscheid bereits Vollstreckungsmassnahmen angeordnet, so kann dieser direkt vollstreckt werden.

3 Die mit der Vollstreckung betraute Person kann nötigenfalls polizeiliche Hilfe beanspruchen. Unmittelbare Zwangsmassnahmen sind in der Regel vorgängig anzudrohen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 450g Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ170058Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 ZGBBeschwerde; Beschwerdeführer; Aufschiebende; Bezirk; Bezirksrat; Entscheid; Aufschiebenden; Massnahme; Verfahren; Entzug; Vertreten; Massnahmen; Vorinstanz; Pfäffikon; Bezirksrates; Akten; Beschluss; Medizinische; Urteil; Bezirksrats; Begründung; Patienten; Beiständin; Wiederherstellung; Beschwerdeführers; Vermögens; Diesbezüglich; Person; Urteilsfähig
ZHPQ150052Kostenauflage für ErsatzvornahmeBeschwerde; Mandat; Beistandschaft; Entscheid; Kanton; Ersatzvornahme; Beschwerdeführer; Jugend; Kindes; Jugendhilfe; Erwachsenenschutz; Bezirk; Verfahren; Hinwil; Positiv; Mandatsführung; Bezirksrat; Beistandschaften; Gesetzlich; Gemeinde; Kostenauflage; Dispositiv; Kostentragung; Erwachsenenschutzbehörde; Leistungen; Kinder; Recht; Vollstreckung; Verfahrens
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.184 (AG.2020.665)vorsorgliche PlatzierungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Kindes; Halten; Platzierung; Freund; Werden; Beziehung; Jugendheim; Mutter; Gefährdung; Erfahre; Entscheid; Könne; Massnahme; Verhalten; Welche; Eltern; Dieser; Oktober; Verfahren; Kindesvertreterin; Vorsorgliche; Anhörung; Gelten; September; Regeln; Wieder; Gemäss; Waisenhauses
BSVD.2018.184 (AG.2019.17)Nichteintreten mangels BegründungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Gemäss; Oktober; Verfahren; Entscheid; Verbindung; Begründung; Eingabe; Verfahrens; Werden; Kindesund; Rechtsmittel; Kinder; Basel-Stadt; Verwaltungsgericht; Richtet; Erwachsenenschutzbehörde; November; Fristerstreckung; Bundesgericht; Innert; Gesuch; Massnahme; Vorsorglichen; Diesen; Weshalb; Anforderungen; Gesetzliche; Voraussetzungen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz