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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 450e ZGB vom 2023

Art. 450e Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450e F. Besondere Bestimmungen bei fürsorgerischer Unterbringung

1 Die Beschwerde gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung muss nicht begründet werden.

2 Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche Beschwerdeinstanz nichts anderes verfügt.

3 Bei psychischen Störungen muss gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person entschieden werden.

4 Die gerichtliche Beschwerdeinstanz hört die betroffene Person in der Regel als Kollegium an. Sie ordnet wenn nötig deren Vertretung an und bezeichnet als Beistand oder Beiständin eine in fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene Person.

5 Sie entscheidet in der Regel innert fünf Arbeitstagen seit Eingang der Beschwerde.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 450e Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230010Fürsorgerische UnterbringungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Fürsorgerische; Entscheid; Fürsorgerischen; Psychische; Vorinstanz; Verfahren; Störung; Person; Obergericht; Klinik; Verbindung; Urteil; Entlassung; Bezirksgericht; Geeignete; Gericht; Kanton; Betreuung; Vorinstanzlichen; Massnahme; Freiwillig; Kantons; Zweitinstanzliche; Stadt; Bundesgericht; Rechtsmittel; Reichte
ZHPA230009Fürsorgerische UnterbringungPatient; Beschwerde; Patienten; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Pflege; Fürsorgerische; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Entscheid; Person; Verfahren; Sorgerischen; Gutachten; Betreuung; Demenz; Fürsorgerischen; Störung; Rungen; Schwere; Psychische; Erwachsenenschutz; Krankheit; Sinne; Prot; Pflegeheims; Schutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140014AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Recht; Verfahrens; Beschwerdegegner; Protokoll; Rechtlich; Aufsichtsbeschwerde; Gericht; Entscheid; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Rechtliche; Aufsichtsrechtlich; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Horgen; Zustellen; Verfahren; Aufsichtsrechtliche; Pflicht; Rüge; Obergericht; Hauser/Schweri/Lieber; Verfügung; Einzelgericht
SOVWBES.2019.263UmplatzierungBeschwerde; Unterbringung; Entscheid; Fürsorgerische; Beschwerdeführerin; Fürsorgerischen; Frist; Begründet; Verwaltungsgericht; Gebiet; Aufhebung; Gericht; Beschwerdefrist; Entscheide; Massnahme; Begründung; Beschwerdebegründung; Bestimmungen; Arbeitsunfähigkeit; Gesuch; Fristerstreckung; -tägige; Vater; Unentgeltlichen; Langte; Verfügung; Einzureichen; Verzichtet; Untergebracht; Rechtspflege
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