Art. 447 Koordinationsbestimmungen
Die Koordination von Bestimmungen anderer Erlasse mit diesem Gesetz ist im Anhang 2 geregelt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB140147 | Gewerbsmässiger Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Rechnung; Zeuge; Lungen; Anklage; Rechnungen; Fiktiv; Fiktive; Geschäft; Erstellt; Staatsanwalt; Waltschaft; Staatsanwaltschaft; Tiven; Klägerin; Zahlung; Offerte; Unterschrift; Anklageschrift; Fiktiven; Recht; Einzahlung; Vorinstanz; Sinne |