Art. 446 CC de 2024

Art. 446 D. Maximes de la procédure
1 L’autorité de protection de l’adulte établit les faits d’office.
2 Elle procède la recherche et l’administration des preuves nécessaires. Elle peut charger une tierce personne ou un service d’effectuer une enquête. Si nécessaire, elle ordonne un rapport d’expertise.
3 Elle n’est pas liée par les conclusions des personnes parties la procédure.
4 Elle applique le droit d’office.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 446 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240001 | Entzug des Aufenthalsbestimmungsrechts | Mutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat |
ZH | PQ240017 | Erwachsenenschutzmassnahmen (Verbesserung der Beschwerde) | Vorinstanz; Entscheid; Frist; Verfahren; Recht; Beschwerde; Bezirk; BR-act; Beschluss; Akten; Horgen; Kindes; Bezirksrat; Beschwerdeverfahren; Entscheide; Begründung; Fristverlängerung; Gesuch; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Erwachsenenschutzbehörde; Erwachsenenschutzmassnahme; Präsidialverfügung; Kanton; Beschwerdeinstanz; Entscheides; Sachverhalt; Gericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2024.52 | - | Beistand; Kinder; Eltern; Kindes; Kindsvater; Kindseltern; Dorneck-Thierstein; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Beistandschaft; Entscheid; Kindswohl; Kommunikation; Recht; Verwaltungsgericht; Beistandsperson; Massnahme; Beschwerde; Gefährdung; Kindswohlgefährdung; Mandatsperson; Kindeswohl; Massnahmen; Aufhebung; ühren |
SO | VWBES.2024.65 | - | Vater; Recht; Vaterschaft; Kindes; Kinder; Interesse; Sorge; Gericht; Anfechtung; Eltern; Beistand; Solothurn; Kindsmutter; Registervater; Schweiz; Urteil; Regel; Scheidung; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Antrag; Kindesschutz; Region; Beistandschaft; Entscheid; Rechtspflege; ünde |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 III 49 (5A_375/2023) | Regeste Art. 273 Abs. 2, Art. 275 Abs. 3, Art. 301 Abs. 1, Art. 307 Abs. 1 und 3, Art. 389 Abs. 2 i.V.m. Art. 440 Abs. 3 ZGB ; Weisung an die Mutter, den Sohn mit Blick auf eine allfällige Besuchsrechtsregelung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie "über seinen Vater aufklären zu lassen". Solange der persönliche Verkehr nicht behördlich geregelt ist, entscheidet darüber nicht die Kindesschutzbehörde, sondern die allein sorge- und obhutsberechtigte Mutter ( Art. 275 Abs. 3 ZGB ). Zur Frage, ob sich die Weisung anstatt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB auf Art. 307 Abs. 3 ZGB stützen lässt, insbesondere zum Tatbestand der Gefährdung des Kindeswohls ( Art. 307 Abs. 1 ZGB ) und zur Verhältnismässigkeit (Art. 389 Abs. 2 i.V.m. Art. 440 Abs. 3 ZGB ) des Eingriffs in die privaten elterlichen Erziehungs- und Entscheidungsrechte ( Art. 301 Abs. 1 ZGB ) im konkreten Fall (E. 3). | Kindes; Vater; Aufklärung; Weisung; Kantonsgericht; Kindeswohl; Eltern; Besuchsrecht; Urteil; Kindesschutz; Entscheid; Gefährdung; Verkehr; Kindesschutzbehörde; Sachverhalt; Kindeswohls; Kontakt; Elternteil; Recht; Besuchsrechts; Zeitpunkt; Interesse; öglich |
148 III 1 (5A_640/2021) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5). | Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser | Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I | 2022 |
Thomas Geiser | Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I | 2022 |