ZGB Art. 44 -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 44 ZGB vom 2025
Art. 44 Zivilstandsbehörden 1. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte
1 Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:1. Sie führen die Register.2. Sie erstellen die Mitteilungen und Auszüge.3. Sie führen das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung durch und vollziehen die Trauung.4. Sie nehmen Erklärungen zum Personenstand entgegen.
2 Der Bundesrat kann ausnahmsweise eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schweiz im Ausland mit diesen Aufgaben betrauen.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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