EMRK Art. 44 - Endgültige Urteile
Einleitung zur Rechtsnorm EMRK:
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Menschenrechte und Freiheiten schützt. Sie wurde 1950 verabschiedet und legt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verletzungen ihrer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erlangen. Die EMRK beeinflusst die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten des Europarats, darunter auch die Schweiz.
Art. 44 EMRK vom 2022
Art. 44 Endgültige Urteile
(1) Das Urteil der Grossen Kammer ist endgültig.(2) Das Urteil einer Kammer wird endgültig,a) wenn die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer nicht beantragen werden,b) drei Monate nach dem Datum des Urteils, wenn nicht die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer beantragt worden ist, oderc) wenn der Ausschuss der Grossen Kammer den Antrag auf Verweisung nach Artikel 43 abgelehnt hat.(3) Das endgültige Urteil wird veröffentlicht.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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