Art. 43a (1) Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
1 Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
2 Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten.
3 Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen.
4 Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen.
5 Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.
(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7H 13 38 | Die Regelungskompetenz der Gemeinden im Bereich der ideellen Immissionen von Mobilfunksendeanlagen wird durch § 143 Abs. 2 PBG nicht eingeschränkt. Grundsätzliche Zulässigkeit der kommunalen Planungszone (E. 2). Die Zulässigkeit des Kaskadenmodells ist beschränkt auf visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkantennen. Erforderliche Präzisierungen zum räumlichen Anwendungsbereich (E. 3). Negativplanung im Bereich von Schutzobjekten des Ortsbild-, Natur- und Heimatschutzes. Zulässigkeit im Fall eines Ortsbilds von nationaler Bedeutung. Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Antennenverbots in der Umgebung von Schutzobjekten bedarf einer Interessenabwägung im Einzelfall. Differenzierung zwischen als solchen erkennbaren und nicht als solchen erkennbaren Mobilfunkantennen (E. 4). Genügende Bestimmtheit der Planungszone bei Anpassung einzelner Vorschriften (E. 5). Zulässiger Eingriff in Grundrechte, namentlich der Wirtschafts- und Informationsfreiheit (E. 6). | Planung; Planungs; Antenne; Antennen; Mobilfunk; Planungszone; Recht; Interesse; Beschwerde; Recht; Antennenanlage; Antennenanlagen; Standort; Altstadt; Schutz; Stehende; Anlage; Gemeinde; Zonen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerinnen; Wahrnehmbar; Visuell; Urteil; Immissionen; Mobilfunkantennen; Wahrnehmbare; Regel; Bereich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6015/2015 | Bahninfrastruktur | Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lärm; Doppelspur; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Walchwil; Recht; Strecke; Bundes; Variante; Verkehr; Verkehrs; Güter; Recht; Stellung; Hende; Erwähnt; Eingabe; Urteil; Modell; Stellungnahme; Begehren; Beurteilung; Arth-Goldau; Lärmbelastung |
A-6315/2014 | Öffentlichkeitsprinzip | Daten; Beschwerde; Recht; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Zweck; Rechtliche; Datenbekanntgabe; Interesse; Bundes; Wettbewerb; Person; Akten; Kartell; Wettbewerbs; Recht; Verfahrens; Rechtlichen; Beschwerdeführer; Personen; Aufgabe; Beschwerdeführerin; Interessen; Vorinstanz; Gesetzlich; Gesetzliche; Einsicht; Zwecke |