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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 433 CPP dal 2023

Art. 433 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 433 Sezione 2: Accusatore privato e terzi Accusatore privato

1 L’imputato deve indennizzare adeguatamente l’accusatore privato delle spese necessarie da lui sostenute nel procedimento se:

  • a. l’accusatore privato vince la causa; o
  • b. l’imputato è tenuto a rifondere le spese secondo l’articolo 426 capoverso 2.
  • 2 L’accusatore privato inoltra l’istanza d’indennizzo all’autorit? penale, quantificando e comprovando le proprie pretese. Se l’accusatore privato non ottempera a tale obbligo, l’autorit? penale non entra nel merito dell’istanza.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 433 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
    ZHSB210359Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldig; Digte; Privatklägerin; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Handlung; Sexuellen; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Versuchte; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Hinweis; Vorfall; Asservat-Nr; Freiheitsstrafe; Recht; Kinder; Klage; Aussagen; Mehrfache
    Dieser Artikel erzielt 247 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2021.3 (AG.2021.365)Verfügung vom 22. Dezember 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Dezember; Parteien; Strafgericht; Entscheid; Parteientschädigung; Verfügung; Einstellung; Entschädigung; Einstellungsverfügung; Verfahren; Rechtlich; Angefochten; Privatkläger; Werden; Gemäss; Gelten; Vorinstanz; Angefochtene; Verfahrens; Antrag; Geltend; Beschwerdegegner; Kommentar; Strafgerichts; Gericht; Privatklägerschaft; Aufwendungen; Seiner
    BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 47 (6B_582/2020)
    Regeste
     a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
    Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
    143 IV 495 (6B_47/2017)Art. 433 StPO; Rechtsnatur der Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen der Privatklägerschaft im Verfahren; Schadenszins. Die auf Art. 433 Abs. 1 StPO gestützte Entschädigung bezweckt nicht den Ersatz des von der Privatklägerschaft als Folge der strafbaren Handlung erlittenen Schadens, sondern die Rückerstattung ihrer Aufwendungen. Ebenso wie bei der Entschädigung gestützt auf Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO fallen bei der Entschädigung gemäss Art. 433 Abs. 1 StPO keine Zinsen an (E. 2.2.4). Procédure; Intérêt; Indemnité; Intérêts; Pénal; D'appel; Pénale; Titre; Fédéral; Frais; Jugement; été; Intérêts; Charge; Dommage; Canton; Fondé; Dépens; Fondée; Partie; Somme; Moral; Tribunal; était; L'indemnité; D'intérêts; Prétentions; Dépenses; Position; Arrêt

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2021.40Bundes; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Filter; Befehl; Entscheid; Einsprache; öffnen; Hinzufügen; Entscheide; BStGer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Privatklägerschaft; Partei; Bundesanwaltschaft; Kammer; Verfahren; Parteien; Gericht; Person; Einzelrichter; Urteil; Entschädigung; Schriftlich; Rückzug; Verursacht
    SK.2020.36Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Geschäft; Anklage; Geschäfts; Präsentation; Informationen; Aktie; Insider; Projekt; Über; Warrant; Bundes; Effekte; Warrants; Effekten; Person; Anklageziffer; Sitzung; Handel; öffnen; Geheim; Hinzufügen; Filter; Geheim; Transaktion

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Yvona Griesser Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
    Wehrenberg, FrankBasler Kommentar, Strafprozessordnung2014
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