Art. 42 LADI1 dal 2024

Art. 42 Capitolo 4: Indennit per intemperie Diritto all’indennit
1 I lavoratori occupati in rami in cui sono usuali perdite di lavoro dovute ad intemperie hanno diritto all’indennit per intemperie se: (1)
2 Il Consiglio federale determina i rami per i quali può essere versata l’indennit .
3 Non vi hanno diritto le persone secondo l’articolo 31 capoverso 3.
(1) (2)(2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 5 ott. 1990, in vigore dal 1° gen. 1992 (RU 1991 2125; FF 1989 III 325).
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2009/49 | Entscheid Art. 69 AVIV. Ein wetterbedingter Arbeitsausfall war von der Arbeitgeberin irrtümlich für die falsche Baustelle gemeldet worden. Prüfung der Frage der Fristwiederherstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2010, AVI 2009/49). | Arbeit; Auftrag; Meldung; Einsprache; Auftragsbestätigung; Baustelle; Beschwerdegegner; Arbeitsausfall; Arbeitgeber; Verfügung; Einspracheentscheid; Ausfall; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeberin; Begründung; Beilage; Mitarbeitern; Anspruch; Versicherung; Marie; Fehler; Sachbearbeiter; Replik; Arbeitnehmer; Arbeitsausfälle; öglich |
SG | AVI 2006/90 | Entscheid Art. 42 Abs. 1 AVIG. Angestellte einer Ortsgemeinde ohne Steuerhoheit haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 1. März 2007, AVI 2006/90). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_199/2007 | Arbeit; Schlechtwetterentschädigung; Betrieb; Ortsgemeinde; Arbeitsausfall; Anspruch; Versicherung; Arbeitnehmer; Beigeladene; Gemeinde; Beschwerdegegner; Versicherungsgericht; Betriebe; Mitarbeiter; Betriebsrisiko; Arbeitgeber; Einsprache; Angestellten; Beigeladenen; SVR-ALV; Kurzarbeit; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmern; Erwerbszweige; Verwaltung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
124 V 239 | Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung. Auslegung des in dieser Bestimmung verwendeten Begriffs des "nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführenden Arbeitsausfalls (Kundenausfälle, Terminverzögerungen)". | Arbeit; Arbeitsausfall; Wetter; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitsausfälle; Amtsstelle; Termin; Terminverzögerung; Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsausfalls; Terminverzögerungen; Fassung; Fassadenarbeiten; Arbeitgeber; Baustelle; Urteil; Basel; Schiedskommission; Kundenausfälle; Baustellen; Arbeitnehmer; Sinne |
120 V 521 | Art. 31 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG: Anspruch von Vizedirektoren eines Grossbetriebes auf Kurzarbeitsentschädigung. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angestellter Mitglied eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums und damit vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen ist, muss geprüft werden, welche Entscheidungsbefugnisse ihm aufgrund der internen betrieblichen Struktur zukommen. Es ist unzulässig, Angestellte in leitenden Funktionen allein deswegen generell vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auszuschliessen, weil sie für einen Betrieb zeichnungsberechtigt und im Handelsregister eingetragen sind. | Kurzarbeit; Entscheid; Arbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Entscheidungs; Anspruch; Betrieb; Vizedirektoren; Person; Angestellte; Arbeitgeber; Personen; Entscheidungsgremium; Mitglied; Entschädigung; Entscheidungsgremiums; Entschädigungsanspruch; Mitglieder; Entscheidungen; Arbeitgeberfirma; Einfluss; Entscheidungsbefugnis; Wortlaut; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheidungsbefugnisse; Handelsregister |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6609/2016 | Arbeitslosenversicherung | Vorinstanz; Urteil; Beweis; Unterlagen; Schlechtwetter; Arbeitszeit; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeber; Entscheid; Recht; Arbeitslosenversicherung; Einsprache; Schlechtwetterentschädigungen; Arbeitgeberkontrolle; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Gericht; Leistung; Revision; Revisionsverfügung; Arbeitszeiterfassung; Verfahren; Gehör; BVGer; Parteien; Rückforderung; Einspracheentscheid; Begründung; ässlich |
B-1832/2016 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Arbeit; Arbeitszeit; Urteil; Vorinstanz; Schlechtwetterentschädigung; Recht; Rückforderung; Schlechtwetterentschädigungen; Beweis; Arbeitszeitkontrolle; BVGer; Arbeitslosenkasse; Leistung; Arbeitnehmende; Bundesverwaltungsgericht; Anspruch; Arbeitgeber; Entschädigung; Arbeitnehmenden; Entscheid; Arbeitsausfall; Verfahren; Urteile; Beweislast; Ausfallstunden; Absenzen |