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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 418s OR dal 2023

Art. 418s Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 418s III. Morte, incapacit? , fallimento

1 Il contratto d’agenzia cessa con la morte o con la perdita della capacit? civile dell’agente, come pure con il fallimento del mandante.

2 Con la morte del mandante cessa quando il contratto è stato conchiuso essenzialmente in considerazione della sua persona.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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