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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 418sOR from 2023

Art. 418s Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 418s III. Death, incapacity, bankruptcy

1 The agency relationship ends on the death or incapacity of the agent or the bankruptcy of the principal.

2 Where in essence the agency relationship was entered into with the principal in person, it ends on his death.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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