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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 417 StPO vom 2023

Art. 417 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 417 Kostenpflicht bei fehlerhaften Verfahrenshandlungen

Bei Säumnis und anderen fehlerhaften Verfahrenshandlungen kann die Strafbehörde Verfahrenskosten und Entschädigungen ungeachtet des Verfahrensausgangs der verfahrensbeteiligten Person auferlegen, die sie verursacht hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 417 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210394Vorsätzliches Vergehen gegen das Geldspielgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Anklage; Urteil; Beschuldigten; Sinne; Bande; Lokal; Recht; Sportwetten; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Anklageschrift; Punkt; Gespa; Geldspielgesetz; Bandenmässigkeit; Vorinstanzlich; Erhalte; Verfahren; Verteidigung; Tatbestand; Gericht; Staatsanwaltschaft; Angebot; Qualifiziert; Vorinstanzliche; Vergehen
ZHSB170189Mehrfacher gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Dossier; Beschuldigten; Einbruch; Delikt; Anklage; Aussage; Begangen; Aussagen; Mehrfache; Delikte; Dossiers; Vorinstanz; Mehrfachen; Terschaft; Einbruchdiebstähle; Diebstahl; Einvernahme; Stein; Brochen; Anklagepunkt; Banden; Polizeilichen; Schwere; Bestritt; Gewerbs; Sachbeschädigung
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10BGesuch; Fahre; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Verfahrenskosten; Erlass; Gericht; Kammer; Finanzielle; Entscheid; Urteils; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Ständig; Gesuchstellers; Bundesanwaltschaft; Geschäftsnummer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Urteilsdispositiv; Situation; Verhältnisse; Octavia
RR.2022.15FINMA; Schuldig; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Rechtlich; Verfahren; Täter; Bewilligung; Verwaltung; Kammer; FINMAG; Rechtliche; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Erstinstanzliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas DomeisenBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozess- ordnung2011
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