E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 413SCC from 2023

Art. 413 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 413 G. Duties of care and confidentiality

1 In fulfilling his or her tasks, the deputy shall have the same duty of care as an agent under the provisions of the Code of Obligations (1) .

2 The deputyship is subject to a duty of confidentiality unless this is contrary to overriding interests.

3 Third parties must be notified of the existence of the deputyship provided this is required for the deputy to duly fulfil his or her tasks.

(1) SR 220

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 413 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ190082Kindesschutzmassnahmen / vorsorgliche MassnahmenBeschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; KESB-act; Bezirksrat; Kinder; Winterthur; Massnahme; Entscheid; Eltern; Kindes; Verfahren; Unentgeltliche; Familie; Partei; Eheschutz; Verfahren; Parteien; Beistand; Vorsorgliche; Rechtspflege; Gericht; Beschwerdegegner; Akten; Bezirksrates; Urteil; Recht; Erziehung
ZHRU160077Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes s.V. des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 21. Oktober 2016 (ED160003)Recht; Beschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Rechtspflege; Rechtsvertreterin; Vorinstanz; Dielsdorf; Unentgeltlichen; Beistand; Erben; MwH; Partei; Erblasser; Vertretung; Gericht; Testament; Ehefrau; Person; Erblassers; Beschwerdeführern; Erbteil; Entscheid; Abtretung; BGer
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.223MandatsentschädigungBeschwerde; Beistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Beschwerdeführer; Rechnung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Mandatsentschädigung; Bericht; Vorinstanz; Spesen; Rechnungen; Beiständin; Berichte; Spesenersatz; Gesetzliche; Erwachsenenschutzbehörde; Stellungnahme; Richtlinien; Ziffer; Frist; Neubeurteilung; Schaden; Erwägung; Anspruch; Sinne; Höhe
BSVD.2020.100 (AG.2021.62)Aufhebung der Beistandschaft (BGer 5A_168/2021 vom 8. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schlussrechnung; Schlussbericht; Beistand; Erwachsenenschutz; Entscheid; Beistands; Beiständin; Erwachsenenschutzbehörde; Genehmigung; Beistandschaft; Gemäss; Worden; Welche; Basel-Stadt; Angefochtenen; Rechtliche; Werden; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; AaO; Verfahren; Seiner; Dezember; Urteil; Gericht; Affolter; Gehör; Vogel/
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 113 (5A_342/2009)Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). Vermögens; Beschwerde; Beirat; Beschwerdeführer; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Kapital; Grundstück; Zusammenhang; Grundstücke; Kantonsgericht; Verwaltung; Schaden; Recht; Lebens; Wertschriften; Urteil; Geschäft; Amtspflicht; Vermögensverwaltung; Beiratschaft; Kapitalverzehr; Wertschriftenvermögen; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Bezirksgericht; Zeitpunkt; Übrigen
113 II 232Art. 413 und 420 ZGB. 1. Gegen Anweisungen der Vormundschaftsbehörde, die sich auf die Rechnungsführung und -ablage beziehen (Art. 413 Abs. 2 ZGB), kann der davon betroffene Vormund gestützt auf Art. 420 Abs. 2 ZGB Beschwerde an die Aufsichtsbehörde führen (E. 2). 2. Die bundesrechtliche Vorschrift von Art. 420 ZGB lässt Raum für ergänzende Regelungen des kantonalen Verfahrensrechts (E. 3). Beschwerde; Vormundschaftsbehörde; Rechnung; Mündel; Recht; Anordnung; Mündelinteresse; Vormundes; Anweisungen; Zusammenhang; Rechnungsführung; -ablage; Interesse; Pflicht; Mündels; Regierungsrat; Anordnungen; Verfahren; Mittelbar; Vielmehr; Bezirksrat; Rechtsmittelbelehrung; Interessen; KAUFMANN; Nicht; Unzweckmässig; Urteilsfähig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5110/2019Familienzusammenführung (Asyl)Beziehung; Beschwerde; Vater; Kinder; Beschwerdeführenden; Verfügung; Recht; Vater-Kind-Beziehung; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Aufbau; Beziehungsweise; Person; Akten; Kindern; Beistandsperson; Verfahren; Rechtsvertreter; Angefochtene; Partei; Vernehmlassung; Schweiz; Parteien; Ehemann; Schützenswerte; Unentgeltliche; Eltern; Gelebt
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz