CCS Art. 409 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 409 CCS dal 2025

Art. 409 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 409 Importi a libera disposizione

Il curatore mette a libera disposizione dell’interessato importi adeguati prelevati dai beni di costui.


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Art. 409 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180076Anordnung von Verfügungssperren; vorsorgliche MassnahmenSchweiz; Recht; Entscheid; Zahlung; Massnahme; Schiedsverfahren; Rechtsvertreter; Vermögens; Verfahren; Bezirksrat; Verfügung; Beschwerdeführer; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Anordnung; Beschluss; BR-act; Rechnung; Verfügungssperre; Massnahmen; Über; Vorinstanz; Konto; Erwachsenenschutz; Bezug; Beschwerdeverfahren
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.231 (AG.2021.239)Errichtung einer BeistandschaftErwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheid; Person; Akten; Vermögens; Aktennotiz; Verhandlung; Beiständin; Beistand; Konto; Vertretung; Beistands; Kunst; Gericht; Verhandlungsprotokoll; Massnahme; Unterstützung; Kunstgegenstände; Schwächezustand; Telefonat; Über; Verwaltungsgericht; Kindes; Beistandschaft; Vertretungsbeistandschaft; Hinweis
BSVD.2017.212 (AG.2018.222)Errichtung einer BeistandschaftPerson; Entscheid; Erwachsenenschutz; Massnahme; Konto; Beistand; Beistandschaft; Beiständin; Vertretung; Disp-Ziff; Entscheids; Vertretungsbeistandschaft; Schwächezustand; Vermögensverwaltung; Verwaltungsgericht; Zugriff; Konten; Konto-Nr; Hilfe; Gericht; Kindes; Basel; Beigeladene; Massnahmen; Angelegenheiten; ützen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Geltendmachung; Behörde; Sinne; Vermögens; Verbeiratete; Vertreter; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Akten; Verbeirateten; Beiratschaft; Beirates; Hinweis; Verjährungsfrist; Schlussbericht; Beschluss

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Büchler, HäfeliKommentar Erwachsenenschutz2013