Swiss Civil Code (SCC)
Art. 409SCC from 2023
Art. 409 II. Personal allowance
The deputy shall provide the client with an allowance from the client's assets which the client is free to spend.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 409 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ180076 | Anordnung von Verfügungssperren; vorsorgliche Massnahmen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Recht; Entscheid; Zahlung; Massnahme; Schiedsverfahren; Rechtsvertreter; Vermögens; Verfahren; Verfügung; Bezirksrat; Vorsorgliche; Beschwerdeführers; Vermögenswerte; Beschluss; Anordnung; BR-act; Gungssperre; Liegende; Verfügungssperre; Rechnung; Gerichtliche; Bezahlen; Massnahmen; Obergerichtlichen; Vorinstanz |
ZH | PQ140001 | Zustimmung Liegenschaftenverkauf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Bezirksrat; Kaufvertrag; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Aufschiebende; Rechtliche; Zustimmung; Urteil; Vorliege; Beiständin; Umfassend; Liegenden; Umwandlung; Anspruch; Beistandschaft; Antrag |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2020.231 (AG.2021.239) | Errichtung einer Beistandschaft | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutz; Vermögen; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheid; Person; Vermögens; Werden; Oktober; Aktennotiz; Gemäss; Verhandlung; November; Beiständin; Beistand; Erfahren; Finanziell; Beistands; Vertretung; Massnahme; Unterstützung; Gericht; Verhandlungsprotokoll; Verhandlungsprotokoll; Finanzielle; Kunstgegenstände; AaO; Stellt |
BS | VD.2017.212 (AG.2018.222) | Errichtung einer Beistandschaft | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vermögen; Person; Werden; Entscheid; Beistand; Massnahme; Beistandschaft; Beiständin; Vertretung; Vertretungsbeistandschaft; Schwächezustand; Disp-Ziff; Entscheids; August; Vermögensverwaltung; Sicher; Finanzielle; Werden; Zugriff; Diesen; Verwaltungsgericht; Selbst; Vorliegend; Stellt; Liegenden; Entsprechend; Konto-Nr; Konten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
85 II 464 | Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. | Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Läge; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Vertreter; Verbeiratete; Behörde; Geltendmachung; Vermögens; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Vormundschaftliche; Akten; Genehmigt; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Schrieb; Beiratschaft; Beirates |