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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 400 CPP dal 2023

Art. 400 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 400 Esame preliminare

1 Se dalla dichiarazione d’appello non risulta univocamente se la sentenza di primo grado sia impugnata nel suo complesso o soltanto in sue parti, chi dirige il procedimento in sede di appello invita l’appellante a precisare la dichiarazione entro un termine determinato.

2 Chi dirige il procedimento trasmette senza indugio alle altre parti una copia della dichiarazione d’appello.

3 Entro 20 giorni dalla ricezione della dichiarazione d’appello, le altre parti possono per scritto:

  • a. chiedere che non si entri nel merito; la relativa istanza dev’essere motivata;
  • b. interporre appello incidentale.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 400 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
    ZHSU220056Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung etc.Schuldig; Beschuldigte; Sicherheitspersonal; Berufung; Verordnung; Urteil; Covid; Maske; Covid-; Vorinstanz; Sicherheitspersonals; Beschuldigten; Attest; -Verordnung; Busse; Maskentragpflicht; Gericht; Sinne; Fassung; Treffe; Stadtrichteramt; Medizinische; Vorinstanzlich; Recht; Transport; Vorinstanzliche; Verfahren; Zutreffend; Gesichtsmaske; Entscheid
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2017.92 (AG.2020.613)gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Fälschung von AusweisenBerufung; Berufungskläger; Erfahren; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Werden; Verfahrens; Welche; Urkunden; Staatsanwaltschaft; Urkundenfälschung; Betrug; Hätte; Anlage; Anklage; Beweis; Stellt; Worden; Könne; Anschluss; Anschlussberufung; Schuldig; Verteidigung; Bereits; Gemäss; Treten; Berufungsbegründung; Berufungsklägers; Berufungserklärung
    BSSB.2020.19 (AG.2020.274)Gültigkeit der BerufungBerufung; Urteil; Berufungskläger; Berufungserklärung; Urteils; Verfahren; Strafgericht; Februar; März; Innert; Erstinstanzliche; Gericht; Werden; November; Schriftlich; Teilen; Verfügung; Angefochten; Welche; Vorliegend; Verfahrens; Entscheid; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Vorliegende; Eingereicht; Gemäss; Gestellt; Begründete; Schriftliche
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 93 (6B_360/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
    Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
    147 IV 36 (6B_895/2019)
    Regeste
    Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
    Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2022.17Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Gericht; Richter; Ausstand; Kammer; Ausserordentlichen; Eingabe; Gerichtsschreiber; Urteil; Sistierung; Anschlussberufung; Blatter; StBOG; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Spruchkörper; Berufungsverfahren; Nebenamtliche; Vorsitzende; Richtergremium; Begründet; Ausstandsfrage; Verfahrens; Hauptsache; Entscheid
    BB.2022.42Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation
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