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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 400CrimPC from 2023

Art. 400 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 400 Preliminary examination

1 If it is not clear from the appeal petition whether the first instance judgment is being contested in its entirety or only in part, the director of appeal proceedings shall request the party to clarify the petition and set a time limit for that purpose.

2 The director of proceedings shall send a copy of the appeal petition to the other parties immediately.

3 Within 20 days of receipt of the appeal petition, the other parties may:

  • a. make a written application for the dismissal of the appeal without considering its substance; the application contain with a statement of the grounds;
  • b. declare their intention to file a cross-appeal.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 400 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
    ZHSU220056Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung etc.Schuldig; Beschuldigte; Sicherheitspersonal; Berufung; Verordnung; Urteil; Covid; Maske; Covid-; Vorinstanz; Sicherheitspersonals; Beschuldigten; Attest; -Verordnung; Busse; Maskentragpflicht; Gericht; Sinne; Fassung; Treffe; Stadtrichteramt; Medizinische; Vorinstanzlich; Recht; Transport; Vorinstanzliche; Verfahren; Zutreffend; Gesichtsmaske; Entscheid
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2017.92 (AG.2020.613)gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Fälschung von AusweisenBerufung; Berufungskläger; Erfahren; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Werden; Verfahrens; Welche; Urkunden; Staatsanwaltschaft; Urkundenfälschung; Betrug; Hätte; Anlage; Anklage; Beweis; Stellt; Worden; Könne; Anschluss; Anschlussberufung; Schuldig; Verteidigung; Bereits; Gemäss; Treten; Berufungsbegründung; Berufungsklägers; Berufungserklärung
    BSSB.2020.19 (AG.2020.274)Gültigkeit der BerufungBerufung; Urteil; Berufungskläger; Berufungserklärung; Urteils; Verfahren; Strafgericht; Februar; März; Innert; Erstinstanzliche; Gericht; Werden; November; Schriftlich; Teilen; Verfügung; Angefochten; Welche; Vorliegend; Verfahrens; Entscheid; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Vorliegende; Eingereicht; Gemäss; Gestellt; Begründete; Schriftliche
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 93 (6B_360/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
    Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
    147 IV 36 (6B_895/2019)
    Regeste
    Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
    Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2022.17Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Gericht; Richter; Ausstand; Kammer; Ausserordentlichen; Eingabe; Gerichtsschreiber; Urteil; Sistierung; Anschlussberufung; Blatter; StBOG; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Spruchkörper; Berufungsverfahren; Nebenamtliche; Vorsitzende; Richtergremium; Begründet; Ausstandsfrage; Verfahrens; Hauptsache; Entscheid
    BB.2022.42Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation
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