OR Art. 395 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 395 OR vom 2025

Art. 395 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 395 Entstehung

Als angenommen gilt ein nicht sofort abgelehnter Auftrag, wenn er sich auf die Besorgung solcher Geschäfte bezieht, die der Beauftragte kraft obrigkeitlicher Bestellung oder gewerbsmässig betreibt oder zu deren Besorgung er sich öffentlich empfohlen hat.


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Art. 395 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB160043ForderungBeklagte; Beklagten; Kommission; Fahrzeug; E-Mail; Berufung; Verkauf; Recht; Kläger; Beweis; Klägers; Vertrag; Vorinstanz; Urteil; Betreibung; Kommissionsvertrag; Parteien; Zeuge; Sinne; Bruder; Porsche; Mail-Adresse; Verkaufs; E-Mail-Adresse; Fahrzeuges; Zusammenhang; Rechnung
ZHHE160051Rechtsschutz in klaren FällenRecht; Gesuch; Beklagten; Parteien; Depotbank; Vermögens; Klägers; Gericht; Auftrag; Gesuchsgegnerin; Rechenschaft; LugÜ; Kommission; Zusammenhang; Vermittlung; Konto; Mandat; Streit; Auftrags; Gesuchsteller; Kopie; Management; Anwalt; Client; Mandats
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2023.150-Recht; Auftrag; Vorinstanz; Apos; Inventar; Interesse; Interessen; Auftrags; Zusammenhang; Steuererklärung; Klage; Inventaraufnahme; Beilage; Dienstleistungen; Treuepflicht; Verfahren; Lassinventar; Entscheid; Doppelvertretung; Stunden; Forderung; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.21, BP.2023.105Apos;; Apos;a; édé; énal; Tribunal; édéral; édure; Apos;avocat; Apos;appel; Apos;office; énale; Apos;un; éfense; éfenseur; érations; Apos;art; Apos;avocate-stagiaire; érieur; été; Apos;espèce; Apos;au; écision; Apos;indemnité; érieure; Apos;il; Apos;indemnisation; édérale; -après:; évenu; énales
SK.2023.37Apos;; énal; éplacement; Tribunal; édé; Apos;office; édéral; édure; éfense; Apos;appel; éfenseur; Apos;indemnité; éplacements; Apos;un; énale; Apos;au; Apos;art; Apos;autorité; Apos;espèce; écembre; écision; Bellechasse; être; été; ésente; éférences; érations; Apos;ajoute; Apos;en; épens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rolf H. Weber, David Oser, Corinne Widmer LüchingerBasler Obligationenrecht I2020
-Basler Kommentar zum I2020