Art. 391 SCC from 2025

Art. 391 Cantonal transitional provisions
The cantons shall notify the Confederation of the required transitional provisions to the Swiss Criminal Code.
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Art. 391 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230297 | Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Verkehr; Geldstrafe; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsregel; Verkehrsregeln; Verteidigung; Tagessätze; Kanton; Kantons; Verletzung; Tagessätzen; Obergericht; Sinne; Probezeit; Vollzug; Strasse; Dispositiv; Staatsanwalt; Geschwindigkeit; Bodenmarkierung; Staatsanwaltschaft; Urteils; Signal |
ZH | SB230328 | Einfache Körperverletzung und Widerruf | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Aussage; Geldstrafe; Urteil; Privatklägers; Verteidigung; Aussagen; Staatsanwalt; Probezeit; Staatsanwaltschaft; Körperverletzung; Faust; Kiefer; Verfahren; Faustschlag; Zeugin; Polizei; Verletzung; Genugtuung; Berufungsverfahren; Schlag; Gericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZZ.1995.31 | Massnahmenvollzug | Massnahme; Vollzug; Patriarche; Massnahmen; Vollzug; Kanton; Therapie; Anstalt; Vollzugs; Institution; Ausland; Schweiz; Recht; Urteil; Person; Kantone; Massnahmenvollzug; Urteilsfällung; Aufenthalt; Behörde; Anstalten; Aufsicht; Solothurn; Personen |