VRV Art. 39 - Tunnel
Einleitung zur Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 39 VRV vom 2024
Art. 39 Tunnel
(Art. 57 Abs. 1 SVG)
1 In Tunneln sind das Rückwärtsfahren und das Wenden untersagt. (1)
2 Fahrzeuge müssen stets beleuchtet sein. (2)
3 Fahrzeugführer dürfen in Tunneln nur in Notfällen halten. Der Motor ist unverzüglich abzustellen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 ([AS 2015 2451]).
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 ([AS 2013 4687]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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