Art. 386 CrimPC from 2023

Art. 386 Waiver and withdrawal
1 Any person with a right to seek an appellate remedy may waive this right by making a written or oral declaration to the authority issuing the decision on receiving notice of the contestable decision.
2
3 Waiver and withdrawal are final unless the party has been induced to make his or her declaration by deception, an offence or incorrect official information.
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Art. 386 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210320 | Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Staat; Urteil; Vorinstanz; Staatsanwalt; Recht; Forderung; Staatsanwaltschaft; Ersatz; Sinne; Ersatzforderung; Verteidigung; Privatkläger; Verfahren; Verteidiger; Kantons; Ordner; Marihuana; Verfahren; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Bundesgericht; Gramm; Waffe; Widerhandlung; Waffen; Entscheid |
ZH | SB200370 | Versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Staat; Recht; Urteil; Handlung; Kinder; Staatsanwalt; Sinne; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Handlungen; Portugal; Kindern; Landes; Schweiz; Berufungserklärung; Verteidigung; Landesverweisung; Gericht; Härte; Tätigkeitsverbot; Ziffer; Alter; Kantons |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.50 | - | Berufung; Vorladung; Beschuldigte; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungskläger; Flucht; Rechtsmittel; Entscheid; Urteil; Obergericht; Amtsblatt; Verteidiger; Zustellung; Verfahren; Aufenthalt; Kammer; Vertreter; Parteien; Zustand; Berufungsgericht; Publikation; Obergerichts; Spezialbestimmung; Rückzug; Hauptverhandlung; Bundesgericht |
SO | STBER.2022.50 | - | Berufung; Solothurn; Beschuldigte; Kanton; Verfahren; Vorhalt; Staat; Urteil; Vorladung; Polizei; Apos; Verteidiger; Honorar; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Berufungsverfahren; Verteidigung; Rechtsmittel; Privatkläger; Zahlungsanspruch; Betäubungsmittelgesetz; Entschädigung; Verhältnisse; Körperverletzung; Auslagen; Rechtsbeistand; Obergericht; Berufungskläger |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 518 (1B_244/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3). | Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische |
147 IV 36 (6B_895/2019) | Regeste Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2). | Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2024.23 | Berufung; Bundes; Gesuch; Kammer; Verfahren; Gesuchs; Berufungskammer; Gesuchsteller; Rückzug; Kostenerlass; Verfahrenskosten; Bundesgericht; Tribunal; Vorsitzende; Richter; Bundesstrafgerichts; Kostenerlassgesuch; Einreichung; Beschluss; Richterin; Andrea; Gerichtsschreiberin; Nathalie; Hiltbrunner; Erlass; Berufungsverfahren; Urteil; Rechtsmittel; Rückzugs | |
BG.2024.37 | Verfahren; Beschwerdekammer; VStrR; Eingabe; Entscheid; Einzelrichter; Rückzug; Verfügung; Rechtsanwalt; Christoph; Hohler; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Tribunal; Eidgenössische; Steuerverwaltung; Kostenerkenntnis; Entscheids; Rechtsmittel; Gerichtsschreiber; Verwaltungsstrafverfahren; Verfahrenskosten; Franken; Beschwerdeverfahren; Rückzugs; Bestimmungen; Sinne; Kostenvorschuss; Apos;; ückzuerstatten |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Donatsch, Viktor Lieber, Niklaus Schmid, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2014 |
Keller, Schmid, Lieber, Jositsch, Riklin | Basler 2. Auflage , Art.386 | 2014 |