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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 382 StGB vom 2023

Art. 382 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 382 Begnadigungsgesuch

1 Das Begnadigungsgesuch kann vom Verurteilten, von seinem gesetzlichen Vertreter und, mit Einwilligung des Verurteilten, von seinem Verteidiger oder von seinem Ehegatten, seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner gestellt werden. (1)

2 Bei politischen Verbrechen und Vergehen und bei Straftaten, die mit einem politischen Verbrechen oder Vergehen zusammenhängen, ist überdies der Bundesrat oder die Kantonsregierung zur Einleitung des Begnadigungsverfahrens befugt.

3 Die Begnadigungsbehörde kann bestimmen, dass ein abgelehntes Begnadigungsgesuch vor Ablauf eines gewissen Zeitraums nicht erneuert werden darf.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 18 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 382 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190071NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vertrag; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Veruntreuung; Geschäfts; Solidarbürgin; Zürich-Sihl; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Prozesskaution; Rechte; Bundesgerichts; Nachfolgend; Nötigung; Fortführung; Höhe; Konkurs; GmbH; Rechtsvertreter; GmbH; Schlossen; Befehl; Zeigt
ZHSU190001Ungehorsam gegen amtliche VerfügungSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Rechtsmittel; Beschuldigten; Urteil; Verfahrens; Partei; Entscheid; Bezirk; Beschwerde; Bülach; Dispositiv; Entschädigung; Bülach; Rechtlich; Staatskasse; Begründete; Zugesprochen; Gerichtsgebühr; Schriftlich; Dispositiv-Ziffer; Parteien; Berufungserklärung; Treten; Interesse; Entscheides; Fragliche
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