Art. 381 CCS dal 2025

Art. 381 Intervento dell’autorità di protezione degli adulti
1 L’autorità di protezione degli adulti istituisce una curatela di rappresentanza se non vi è una persona con diritto di rappresentanza o se la stessa non vuole esercitare il suo diritto.
2
3 L’autorità di protezione degli adulti interviene su domanda del medico, di un’altra persona vicina o d’ufficio.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 381 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220008 | Beistandschaft | Beschwerde; Vertretung; Ehefrau; Rechnung; Rechnungen; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Interesse; Beschluss; Recht; Beistand; Beiständin; Interessen; Beistands; Urteil; Verfahren; Entscheid; Akten; Vertretungsrecht; Dispositiv-Ziffer; Beistandschaft; Zahlung; Betreuung; Pflege; Person; Kinder |
ZH | PQ190053 | Errichtung einer Beistandschaft | Vertretung; Urteil; Bezirksrat; Recht; Beistand; Person; Urteils; Beziehung; Partner; Entscheid; Ehegatte; Erwachsenen; Bülach; Eltern; Verfahren; Voraussetzung; Bezirksrates; Urteilsunfähigkeit; Ehegatten; Belange; Voraussetzungen; Belangen; Kindes; Parteien; Stufe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | RRE Nr. 2044 | Vormundschaft. Vorschlagsrecht des Betroffenen. Vorrecht der Verwandten bei der Wahl eines Vormunds. Artikel 379, 380, 381 und 388 ZGB. Die Beschwerdebefugnis der als Vormundinnen vorgeschlagenen Schwestern sowie der Mutter ist gegeben, wenn eine Verletzung von Artikel 380 oder Artikel 381 ZGB geltend gemacht wird. Das Vorschlagsrecht des Betroffenen sowie das Vorrecht der Verwandten ist auch bei einer Wiederwahl des Vormunds zu beachten. Das Mündelwohl ist für die Wahl des Vormunds entscheidend. | Vormunds; Bevormundete; Schwester; Bevormundeten; Vormundschaft; Schwestern; Person; Mutter; Amtsvorm; Verwandte; Mündel; Entscheid; Verwandten; Sinne; Gemeinderat; Vormundinnen; Vormundes; Interesse; Vormundschaftsbehörde; Hilfe; Verhältnis; Alkohol; Bruder; Akten; Behörde |
LU | RRE Nr. 1659 | Vormundschaft. Vorschlagsrecht. Art. 381 ZGB. Die Vormundschaftsbehörde ist nicht verpflichtet, der zu bevormundenden Person eine Liste möglicher Vormünde zu unterbreiten. Es genügt, die zu bevormundende Person nach einem Vorschlag zu fragen. | Gemeinderat; Vorschlag; Entscheid; Vormundschaft; Person; Einsetzung; Beschwerdeführers; Mangels; Pflicht; Anwärter; Gemeinderates; Übernahme; Hauptantrag; Gesuch; Aufhebung; Vormundsehaftsbehörde; Regierungsrat; Zuständigkeit; Behörde; Antrag; Eventualantrag; Personen; Vormundes; Vater; Mutter; Vertrauens; Bezeichnung |