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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 371 OR dal 2023

Art. 371 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 371 e. Prescrizione (1)

1 I diritti del committente per i difetti dell’opera si prescrivono in due anni dalla consegna della stessa. Il termine è tuttavia di cinque anni se i difetti di un’opera mobiliare integrata in un’opera immobiliare conformemente all’uso cui è normalmente destinata hanno causato i difetti dell’opera immobiliare.

2 I diritti del committente per i difetti di un’opera immobiliare si prescrivono in cinque anni dalla consegna della stessa tanto contro l’appaltatore quanto contro l’architetto o l’ingegnere che hanno prestato lavoro nell’esecuzione dell’opera.

3 Per il resto si applicano per analogia le norme relative alla prescrizione dei corrispondenti diritti del compratore.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 mar. 2012 (Prescrizione della garanzia per i difetti. Prolungamento e coordinamento), in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2012 5415; FF 2011 2629 3547).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 371 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG080170ForderungAngel; Mangel; Beklagten; Wasser; Mängel; Beweis; Recht; Klägern; Abnahme; Klage; Recht; Offerte; Bestritten; Besteller; Ausführung; Mauer; Rinne; Vorschuss; SIA-Norm; Sanierung; Nachbesserung; Partei; Unternehmer; Rüge; Risse; Ausführungen; Tropf; Ersatz
ZHLB150019ForderungNschaft; Klagt; Nstanz; Gemei; Klagten; Beklagten; Kaufvertrag; Partei; Forderung; Berufung; Gemeinschaftlich; Stockwerkei; Gemeinschaftliche; Vorinstanz; Nschaftlichen; Parteien; Forderungen; Gemeinschaftlichen; Ziffer; Klage; Eigentum; Klägeri; Eigentums; Vertrag; Bestimmungen; Briefkasten; Nheit; Kaufpreis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 335 (4C.300/2006)Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Käufer; Recht; Recht; Schadenersatz; Verjährung; Mängel; Sachgewährleistung; Ansprüche; Gewährleistung; Verkäufer; Schadenersatzansprüche; Bundesgericht; Haftung; Diss; Vertraglich; Rechtsprechung; Vertrag; Lieferung; Käuferin; Kurze; Klage; Vertragliche; Rüge; Klagte; Verhältnis; Verkäuferin; Praxis; Schweizer
130 III 362Werkvertrag; Verjährung, Verwirkung, unechte Solidarität (Art. 51, 371 Abs. 2, 377 OR). Die Rechte bei Mängeln, welche nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist von Art. 371 Abs. 2 OR angezeigt wurden, sind verwirkt. Dies a quo dieser Frist im Fall der vorzeitigen Auflösung des Vertrags im Sinne von Art. 377 OR. Es ist unwesentlich, dass der Bauherr erst nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Vorliegen des Mangels erfahren hat (E. 4). Wenn die mangelhafte Ausführung eines Werks mehreren Personen zuzuschreiben ist, haften diese für den Schaden gegenüber dem Bauherrn grundsätzlich als unechte Solidarschuldner. Wenn jedoch eine dieser Personen einen Mangel mitverursacht hat, von dem der Bauherr erst nach Ablauf der Frist von Art. 371 Abs. 2 OR erfährt, kann gegen sie ein Rückgriff nicht geltend gemacht werden, unbesehen darum, ob ihn der Haftpflichtige selbst oder seine Haftpflichtversicherung geltend macht (E. 5). Maître; Ouvrage; L'ouvrage; Demande; Défaut; Demander; Cit; Défendeur; Action; Demanderesse; Droit; Consid; Récursoire; Prescription; Défauts; Contre; Responsabilité; Entre; été; Droits; était; Responsable; Prescrit; Délai; être; Assurance; Repris; Contrat; Architecte; Créance
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