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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 371OR from 2023

Art. 371 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 371 e. Prescription (1)

1 The right of the customer to bring claims due to defects in the work prescribes two years from acceptance of the work. However, the prescriptive period amounts to five years where defects in a movable object that has been incorporated in an immovable work in a manner consistent with its nature and purpose have caused the work to be defective.

2 The customer’s claims in respect of defects in an immovable work against both the contractor and any architect or engineer who provided services in connection with such work prescribe five years after completion of the work.

3 Otherwise the rules governing prescription of the corresponding rights of a buyer apply mutatis mutandis.

(1) Amended by No I of the FA of 16 March 2012 (Limitation Periods for Guarantee Claims. Extension and Coordination), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2012 5415; BBl 2011 2889 3903).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 371 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG080170ForderungAngel; Mangel; Beklagten; Wasser; Mängel; Beweis; Recht; Klägern; Abnahme; Klage; Recht; Offerte; Bestritten; Besteller; Ausführung; Mauer; Rinne; Vorschuss; SIA-Norm; Sanierung; Nachbesserung; Partei; Unternehmer; Rüge; Risse; Ausführungen; Tropf; Ersatz
ZHLB150019ForderungNschaft; Klagt; Nstanz; Gemei; Klagten; Beklagten; Kaufvertrag; Partei; Forderung; Berufung; Gemeinschaftlich; Stockwerkei; Gemeinschaftliche; Vorinstanz; Nschaftlichen; Parteien; Forderungen; Gemeinschaftlichen; Ziffer; Klage; Eigentum; Klägeri; Eigentums; Vertrag; Bestimmungen; Briefkasten; Nheit; Kaufpreis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 335 (4C.300/2006)Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Käufer; Recht; Recht; Schadenersatz; Verjährung; Mängel; Sachgewährleistung; Ansprüche; Gewährleistung; Verkäufer; Schadenersatzansprüche; Bundesgericht; Haftung; Diss; Vertraglich; Rechtsprechung; Vertrag; Lieferung; Käuferin; Kurze; Klage; Vertragliche; Rüge; Klagte; Verhältnis; Verkäuferin; Praxis; Schweizer
130 III 362Werkvertrag; Verjährung, Verwirkung, unechte Solidarität (Art. 51, 371 Abs. 2, 377 OR). Die Rechte bei Mängeln, welche nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist von Art. 371 Abs. 2 OR angezeigt wurden, sind verwirkt. Dies a quo dieser Frist im Fall der vorzeitigen Auflösung des Vertrags im Sinne von Art. 377 OR. Es ist unwesentlich, dass der Bauherr erst nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Vorliegen des Mangels erfahren hat (E. 4). Wenn die mangelhafte Ausführung eines Werks mehreren Personen zuzuschreiben ist, haften diese für den Schaden gegenüber dem Bauherrn grundsätzlich als unechte Solidarschuldner. Wenn jedoch eine dieser Personen einen Mangel mitverursacht hat, von dem der Bauherr erst nach Ablauf der Frist von Art. 371 Abs. 2 OR erfährt, kann gegen sie ein Rückgriff nicht geltend gemacht werden, unbesehen darum, ob ihn der Haftpflichtige selbst oder seine Haftpflichtversicherung geltend macht (E. 5). Maître; Ouvrage; L'ouvrage; Demande; Défaut; Demander; Cit; Défendeur; Action; Demanderesse; Droit; Consid; Récursoire; Prescription; Défauts; Contre; Responsabilité; Entre; été; Droits; était; Responsable; Prescrit; Délai; être; Assurance; Repris; Contrat; Architecte; Créance
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