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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 365 StPO vom 2023

Art. 365 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 365 Entscheid

1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen.

2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 365 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU4M 12 1Art. 363 ff. und 398 ff. StPO. Das Obergericht nimmt Rechtsmittel gegen sämtliche nachträglichen gerichtlichen Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO als Berufung entgegen und unterstellt sie den entsprechenden Regeln nach Art. 398 ff. StPO.Entscheide; Recht; Beschwerde; Nachträgliche; Berufung; Rechtsmittel; Nachträglichen; StPO; Gerecht; Literatur; Einheitlich; Verfahrens; Obergericht; Prozessordnung; Basler; Anordnung; Sachurteil; Zusammenhang; Zulassung; Praxis; Rechtfertigt; Abänderung; Urteil; Rechtliche; Bereich; Umfassende; StPO; Basel
GRERS-14-10Verletzung von VerkehrsregelnBeschwerde; Anwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Sprache; Befehl; Einsprache; Verfahren; Graubünden; Kanton; Führer; StPO; Kantons; Beschwerdeführer; Verfahren; Verspätet; Kantonsgericht; Verfügung; Rischen; Entscheid; Prozessordnung; Angefochtene; Beschwerdeverfahren; Schweizerischen; Abschreibungsverfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.81 (AG.2020.68)Verlängerung der stationären Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGBSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Therapie; Gutachten; Vollzug; Werden; Sexuell; Vollzugs; Therapeutisch; Weiter; Störung; Sexuelle; Verhalten; Weitere; Länger; Therapeutische; Welche; Diagnose; Begleitete; Ausgänge; Liegen; Setting; Persönlichkeitsstörung; Gemäss; Gutachter; Beschwerdeverhandlung; Appellationsgericht; Massnahmenvollzug
BSBES.2019.21 (AG.2019.850)Aufhebung der Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) und Anordnung einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) gemäss Art. 62c Abs. 6 StGBSchwer; Beschwerde; Massnahme; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gutachten; Behandlung; Werden; Erkrankung; Stationär; Therapeutische; Stationäre; Sachverständige; Erfahren; Weiter; Besondere; Welche; Gemäss; Psychiatrisch; Worden; Beschwerdeverhandlung; Insbesondere; Psychisch; Stellt; Risiko; Anordnung; Rückfall; Weitere; Erhält; Stehen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
143 IV 151 (6B_1/2017)Art. 69, 365 Abs. 1, 390 Abs. 5 und 393 ff. StPO; Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Wird in einem Beschwerdeverfahren mündlich verhandelt, sind die Verhandlung und die Entscheideröffnung grundsätzlich öffentlich (E. 2.4). Verhandlung; Beschwerde; Mündlich; öffentlich; Mündliche; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Mündlichen; Gericht; Vorinstanz; Prozessordnung; Urteil; Therapeutische; Massnahme; Hinweis; Stationäre; Justizöffentlichkeit; Schriftlich; Öffentlichkeit; Sachen; Bundesgericht; Antrag; Handbuch; Ordnete;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.55 Kammer; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Amtliche; Verteidigung; Urteil; Gesuch; Verfahren; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Entscheide; Urteilsvollzug; Ratenzahlung; Beschwerde; Vollzug; öffnen; Rückerstattung; Bundesanwaltschaft; Hinzufügen; Filter; Schriftlich; BStGer; Verfahrenskosten; Behörde; Bundesstrafgerichts; Entschädigung; Situation; Tribunal; Vollzugsbehörde
SK.2019.42Gesuch um Stundung der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO)Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Stundung; Urteil; Gericht; Kammer; Entscheid; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Finanziell; Finanzielle; Gesuch; Akten; Beschwerde; Verhältnisse; Bundesanwaltschaft; Finanziellen; Situation; Erlass; Persönlichen; Umstände; Kostenentscheid; Behörde; Mutter; Erstinstanzliche; Verteidigung; Beschlüsse; Ersucht
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