ZPO Art. 364 - Annahme des Amtes

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 364 ZPO vom 2023

Art. 364 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 364 Annahme des Amtes

1 Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bestätigen die Annahme des Amtes.

2 Das Schiedsgericht ist erst konstituiert, wenn alle Mitglieder die Annahme des Amtes erklärt haben.


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Art. 364 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 40/2009/8A Art. 354 Ziff. 1 lit. a und Art. 364 Abs. 1 ZPO Zulässiges Rechtsmittel gegen einen erstinstanzlichen Revisionsentscheid, mit dem auf ein Revisionsgesuch nicht eingetreten wurde Rechtsmittel; Rekurs; Revision; Streitwert; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfügung; Kanton; Revisionsgesuch; Kantonsgericht; Grenze; Obergericht; Amtsbericht; Revisionsbegehren; Rechtsprechung; Streitwertgrenze; Beschlüsse; Verfügungen; Entscheid; Instanz; Rekurses; Gericht; Rekurrent; Veröffentlichung; Zulässiges; Revisionsentscheid; Präzisierung
SHNr. 40/2006/42 Art. 143 Satz 3, Art. 178, Art. 354 Ziff. 1 lit. b und Art. 364 ZPO. Gehörige Einleitung der Klage; Mängel des Sühneverfahrens; zulässiges Rechtsmittel Kanton; Kantons; Kantonsgericht; Sühneverfahren; Recht; Rechtsmittel; Friedensrichter; Nichtigkeitsbeschwerde; Rekurs; Klage; Sühneverfahrens; Entscheid; Verfahren; Vorladung; Weisung; Beschluss; Dolge; Zwischenentscheid; Mängel; Kantonsgerichts; Zuständigkeit; Prozessvoraussetzung; Beurteilung; Sühneverhandlung
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