Art. 36 CPC dal 2024

Art. 36 Azioni da atto illecito Principio
Per le azioni da atto illecito è competente il giudice del domicilio o della sede del danneggiato o del convenuto o il giudice del luogo dell’atto o dell’evento.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 36 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE230126 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnern; Gericht; Massnahmen; Streitwert; Recht; Verfügung; Einzelgericht; Handelsgericht; Verwaltungsrat; Ziffer; Streitgenossen; Rechtsbegehren; Mitglied; Androhung; Ungehorsamsstrafe; Busse; Zuwiderhandlung; Mitarbeiter; Handlung; Person; Begründung; Parteien |
ZH | HG200253 | Marke | Recht; Marke; Parteien; Kennzeichen; Rechte; Abspaltung; Beklagten; MSchG; Spaltung; Übertragung; Vereinbarung; Marken; Auslegung; «Club; Vertrag; Zweck; Vertrags; Streit; Betrieb; Klage; Konsens; Nichtigkeit; Zeichen; Familie; Koexistenz |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKEIV.2023.4 | - | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Entwicklung; Ersatz; Entwicklungs; Phase; Parteien; Gerät; Zubehör; Produkt; Rechte; Produktion; Geräte; Arbeit; Zubehörteile; Gesuchsantwort; Massnahme; Arbeitsergebnis; Verfügung; Massnahmen; Akten; Zivilkammer; Eingabe; Vertrag; Markt |
SG | HG.2017.132 | Entscheid Art. 13 ZPO, Art. 17 Abs. 1 ZPO, Art. 36 ZPO (SR 272), Art. 15 Abs. 1 KG (SR | Gericht; Vertrag; Zuständigkeit; Gerichtsstand; Gesuch; Gerichtsstandsklausel; Gesuchsgegnerin; Kanton; Massnahme; Klage; Vollstreckungsort; Handlung; Kantons; Gallen; Streitigkeit; Gerichte; Kündigung; Vertragsverhältnis; Ansprüche; Massnahmen; Hauptsache; Gerichtsstandsklauseln; Lehre; Verträge; Verhalten; Sachzusammenhang |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 230 (4A_490/2015) | Art. 356 Abs. 2 und Art. 362 ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters. Gegen den Entscheid, mit dem der juge d'appui gestützt auf Art. 362 ZPO einen Schiedsrichter ernannt hat, steht kein Rechtsmittel offen (E. 1.4). | Ernennung; Ernennungsentscheid; Schiedsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Urteil; Entscheid; Ernennungsgericht; Ablehnung; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Schiedsrichters; Gericht; Lehre; Rechtsprechung; Schiedsgerichtsbarkeit; Ernennungsentscheide; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit; Schiedsspruch; Entscheide; Richter; Ernennungsrichter; Erwägungen |
141 III 201 | Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). | Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Schiedsgericht; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Gericht; Streit; Kommentar; Recht; Mieter; Schlichtungsbehörde; Vereinbarung; Vorinstanz; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Urteil; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Entscheid; Schiedsgutachtens; Ansprüche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |
Hausheer, Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |