Art. 36 CPC from 2024

Art. 36 Actions in Tort Principle
The court at the domicile or registered office of the aggrieved person or the defendant, or where the act occurred or had its effect has jurisdiction over actions in tort.
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Art. 36 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE230126 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnern; Gericht; Massnahmen; Streitwert; Recht; Verfügung; Einzelgericht; Handelsgericht; Verwaltungsrat; Ziffer; Streitgenossen; Rechtsbegehren; Mitglied; Androhung; Ungehorsamsstrafe; Busse; Zuwiderhandlung; Mitarbeiter; Handlung; Person; Begründung; Parteien |
ZH | HG200253 | Marke | Recht; Marke; Parteien; Kennzeichen; Rechte; Abspaltung; Beklagten; MSchG; Spaltung; Übertragung; Vereinbarung; Marken; Auslegung; «Club; Vertrag; Zweck; Vertrags; Streit; Betrieb; Klage; Konsens; Nichtigkeit; Zeichen; Familie; Koexistenz |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKEIV.2023.4 | - | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Entwicklung; Ersatz; Entwicklungs; Phase; Parteien; Gerät; Zubehör; Produkt; Rechte; Produktion; Geräte; Arbeit; Zubehörteile; Gesuchsantwort; Massnahme; Arbeitsergebnis; Verfügung; Massnahmen; Akten; Zivilkammer; Eingabe; Vertrag; Markt |
SG | HG.2017.132 | Entscheid Art. 13 ZPO, Art. 17 Abs. 1 ZPO, Art. 36 ZPO (SR 272), Art. 15 Abs. 1 KG (SR | Gericht; Vertrag; Zuständigkeit; Gerichtsstand; Gesuch; Gerichtsstandsklausel; Gesuchsgegnerin; Kanton; Massnahme; Klage; Vollstreckungsort; Handlung; Kantons; Gallen; Streitigkeit; Gerichte; Kündigung; Vertragsverhältnis; Ansprüche; Massnahmen; Hauptsache; Gerichtsstandsklauseln; Lehre; Verträge; Verhalten; Sachzusammenhang |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 230 (4A_490/2015) | Art. 356 Abs. 2 und Art. 362 ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters. Gegen den Entscheid, mit dem der juge d'appui gestützt auf Art. 362 ZPO einen Schiedsrichter ernannt hat, steht kein Rechtsmittel offen (E. 1.4). | Ernennung; Ernennungsentscheid; Schiedsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Urteil; Entscheid; Ernennungsgericht; Ablehnung; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Schiedsrichters; Gericht; Lehre; Rechtsprechung; Schiedsgerichtsbarkeit; Ernennungsentscheide; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit; Schiedsspruch; Entscheide; Richter; Ernennungsrichter; Erwägungen |
141 III 201 | Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). | Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Schiedsgericht; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Gericht; Streit; Kommentar; Recht; Mieter; Schlichtungsbehörde; Vereinbarung; Vorinstanz; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Urteil; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Entscheid; Schiedsgutachtens; Ansprüche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |
Hausheer, Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |