E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sulle dogane (LD)

Art. 36 LD dal 2023

Art. 36 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 36 Visita delle merci e perquisizione personale

1 L’ufficio doganale può controllare in modo approfondito o saltuario le merci dichiarate per l’imposizione doganale o soggette all’obbligo di dichiarazione.

2 Esso può controllare anche i mezzi e gli impianti di trasporto, il materiale d’imballaggio e gli accessori per il trasporto.

3 Le persone sospettate di portare su di sé merci soggette a tributi, a un divieto oppure all’obbligo del permesso o del controllo possono essere sottoposte a perquisizione personale. La procedura è disciplinata dall’articolo 102.

4 La persona soggetta all’obbligo di dichiarazione è tenuta a collaborare nel modo richiesto dall’ufficio doganale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 36 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Oktober; Rückforderung; Unterhalt; November; Sachverhalt; Leistung; Rekurs; Verjährung; Rechtliche; Gehör; Bevorschussung; Vorliegend; Entscheid; Revision; Alimente; Wiederaufnahme; Verjährungsfrist; Alimenten; Erfolgt; Dezember; Verfahrens; Kenntnis; Gehörs
GRZB-05-49-Wohnsitz; Beschwerde; Gericht; GestG; Unentgeltliche; Verschollene; Person; Vorinstanz; Kanton; Zuständigkeit; Kantons; Pflege; Bezirk; Klärung; Zirksgericht; Polen; Verfahren; Zivil; Aufenthalt; Bezirksgericht; Ausschuss; Gründung; Rechtspflege; Plessur; Schollenerklärung; Schweiz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Leistung; Sachverhalt; Rekurs; Gehör; Verjährung; Bevorschussung; Entscheid; Recht; Wiederaufnahme; Alimente; Verjährungsfrist; Revision; Gehörs; Alimenten; Gelte; Verfahrens; Erlassenen; Person; Verschollenerklärung; Frist; Gallen; Gehörsgewährung; Vorschüsse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Recht; Beschwerde; Leihmutter; Geburt; Kindesverhältnis; Beschwerdeführer; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Public; Person; Ordre; Urteil; Kindesverhältnisse; Genetisch; Personen; Adoption; Rechtlich; Genetische; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Schweizerischen; Kalifornische; Personenstandsregister
138 III 593 (5A_607/2012)Fürsorgerische Freiheitsentziehung im Anschluss an Massnahmen des Jugendstrafrechts. Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) zur Behandlung der Geisteskrankheit mit Blick auf den Wegfall einer entsprechenden Massnahme des Jugendstrafrechts (Art. 10 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 und 3 JStG). Überprüfung der Rechts- und Verhältnismässigkeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung bei sexuellem Sadismus und einer Persönlichkeitsstörung vom antisozialen Typus (E. 2-9). Beschwerde; Beschwerdeführer; Behandlung; Anstalt; Freiheitsentziehung; Fürsorgerische; Beschwerdeführers; Geeignete; Massnahme; Verwaltungsgericht; Fürsorge; Person; Urteil; Massnahmen; Handeln; Bezirksamt; Fürsorgerischen; Geeigneten; Geisteskrankheit; Rückfallrisiko; Erwachsene; Therapie; Feststellung; Erwähnt; Unterbringung; Massnahmenzentrum; Schutz; Betreuung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5136/2018Zölle Beschwerde; Zentrat; Berechnung; Brix-Wert; Beschwerdeführerin; Konzentrat; Frucht; Trauben; Zollpflichtige; Produkt; Urteil; Vorinstanz; Sachverhalt; BVGer; Spalte; Traubensaft; Zollverwaltung; Ananas; Zolltarif; Werte; Ananassaft; Position; Verdünnt; Beweis; Veranlagung; Zollstelle; Tarif-Nr; Zollansatz; Verdünnte
A-4178/2016ZölleAlkohol; Beschwerde; Produkt; Getränk; Bundes; Tarifnummer; Getränke; Zolltarif; Beschwerdeführerin; Monopolgebühr; Zucker; Frucht; Urteil; Verfahren; Recht; Einreihung; Alkoholische; Apfel; Alkoholgehalt; Alcopop; Schweizerischen; Fruchtwein; Wasser; BVGer; Liter; Rechtlich; Verfügung; Getränken; Muster

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Kriminell; Kriminelle; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Punkt; Schweiz; Person; Kriminellen; Unterstützung; Über; Verfahren; Handlung; Internet
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz