Art. 349 CPS de 2025

Art. 349 (1)
(1) Abrogé par l’annexe 1 ch. 5 de la LF du 13 juin 2008 sur les systèmes d’information de police de la Confédération, avec effet au 5 déc. 2008 (RO 2008 4989; FF 2006 4819).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 349 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB140387 | Üble Nachrede | Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Klage; Anklage; Vorinstanz; Berufung; Privatklägers; Person; Verfahren; Recht; Äusserung; Zuständigkeit; Personen; Zuhälter; Urteil; Aussage; Anklageschrift; Sinne; Gericht; Verfahren; Recht; Journalisten |
GR | PS-06-6 | - | Hash-Links; Gehilfe; Gehilfen; Download; Kantons; Kantonsgericht; Gehilfenschaft; Haupttat; Staatsanwalt; Haupttäter; Graubünden; Widerhandlung; Busse; Staatsanwaltschaft; Internet; Downloads; P-Netzwerk; Kantonsgerichtspräsidium; Verbindung; Filme; Daten; Recht; Verfahren; P-Netzwerke; Betreiber; Urheberrecht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 IV 250 | Art. 346 StGB; Gerichtsstand; Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) mittels Radio und Fernsehen. 1. Für strafbare Handlungen, die durch das Mittel von Radio und Fernsehen begangen werden, gilt grundsätzlich der Ort des Sendestudios als Ausführungsort (E. 2). 2. Die Strafverfolgungsbehörde, die - ausgehend von offensichtlich falschen rechtlichen Gesichtspunkten - ihre Zuständigkeit anerkennt, obwohl es an einem örtlichen Anknüpfungspunkt in ihrem Kanton fehlt, überschreitet das ihr bei der Bestimmung des Gerichtsstandes zustehende Ermessen (E. 3). | Kanton; Gesuchsteller; Kantons; Gerichtsstand; Veröffentlichung; Akten; Handlung; Generalprokurator; Fernsehen; Ausführung; Verhandlungen; Ausführungsort; Sendung; Tatbestand; Sinne; Gesuchstellers; Radio; Anknüpfungspunkt; Gerichtsstandes; Ermessen; Schweizer; Untersuchungsrichter; Verfolgung; Beschluss; Behörden; Generalprokurators; Untersuchung |
118 IV 397 | Art. 349 Abs. 2 StGB; Art. 19 Ziff. 1 BetmG. Begriff der Mittäterschaft. Bei Widerhandlungen gegen Art. 19 Ziff. 1 des Betäubungsmittelgesetzes sind die Anforderungen an die Annahme einer Mittäterschaft eher hoch anzusetzen. | äter; Mittäter; Kanton; Kantons; Solothurn; Mittäters; Drogen; Mittäterschaft; Betäubungsmittel; Gesuch; Verkauf; Lieferant; Lieferanten; Täter; BetmG; Behörden; Untersuchung; Anklagekammer; Handlungen; Organisation; Recht; Urteil; Kokain; Untersuchungsrichter; Gesuchsteller; Handeln; Gerichtsstand; ätte |