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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 348 StPO vom 2023

Art. 348 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 348 5. Abschnitt: Urteil Urteilsberatung

1 Das Gericht zieht sich nach dem Abschluss der Parteiverhandlungen zur geheimen Urteilsberatung zurück.

2 Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme teil.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 348 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU170004Übertretung von VerkehrsvorschriftenVerfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Schuldig; Urteilsberatung; Protokollierung; Beschuldigte; Schriftlich; Ersatzrichterin; Gerichtsschreiberin; Protokolls; Hauptverhandlung; Beratung; Mängel; Vorinstanzliche; Einsprecher; Parteiverhandlung; Verfahrensleitung; Vorliegen; Recht; Berufungsverfahren; Verhandlung; Entscheid; Protokollierungsvorschriften
ZHSB150006Raufhandel Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Personen; Aussage; Aussagen; Gruppe; Schlagen; Geschlagen; Auseinandersetzung; Verletzung; Verteidigung; Raufhandel; Vorinstanz; Messer; Urteil; Recht; Gesehen; Schlag; Einvernahme; Eisenstange; Berufung; Parkplatz; BCDEFG; Verletzungen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.86 (AG.2021.299)A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Gericht; Vorinstanz; Gutachten; Urteils; Stellt; Liegen; Werden; Testosteron; Tatzeit; Bereits; Berufungsgericht; Erstinstanzlich; Begutachtung; Rechtlich; Könne; Andere; Seiner; Strafgericht; Rechtliche; Psychiatrische
BSBES.2017.10 (AG.2017.355)Aushändigung eines Strafurteils an einen akkreditierten GerichtsberichterstatterGericht; Urteil; Gericht; Urteils; Einsicht; Gerichts; Medien; Beschwerde; Interesse; Informations; Entscheid; Recht; Vorliegen; Interessen; Urteil; Vorliegende; öffentlich; Bundesgericht; Schriftlich; Verfahren; Öffentlichkeit; Beschwerdeführer; Anklageschrift; Akkreditierte; Urteilsbegründung; Appellationsgericht; Verfahren; Informationsreglement; Vorliegenden; Gerichtspräsident
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