Art. 347 CrimPC from 2023

Art. 347 Conclusion of the party hearing
1 The accused is entitled to have the last word on conclusion of the party submissions.
2 The director of proceedings shall then declare the party hearing closed.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 347 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht |
ZH | SB170114 | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Verteidigung; Urteil; Gericht; Befehl; Verletzung; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Verkehr; Entschädigung; Verfahren; Person; Genugtuung; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Bundes; Anklageschrift; Untersuchung; Bundesgericht; Schaden; Sinne; Verkehrsregel; Sachverhalt; Auslagen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 I 105 (6B_307/2014) | Art. 9 BV (Willkür); Festlegung der Gerichtskosten, Äquivalenzprinzip. Gerichtskosten sind Kausalabgaben, die dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip genügen müssen (E. 3.3.2). Ob die Verdoppelung der Gebühr für den Fall der schriftlichen Begründung des erstinstanzlichen Urteils zulässig und mit Art. 80 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 82 Abs. 2 StPO vereinbar ist, kann offenbleiben (E. 3.5.1). Die Anzahl Verhandlungstage hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Begründungsaufwand eines Entscheids. Bei mehrtägigen Verhandlungen darf mit Blick auf das Äquivalenzprinzip und das Gleichbehandlungsgebot lediglich der Aufwand für die zusätzlichen Verhandlungstage berücksichtigt werden (E. 3.5.2). Verletzung des Äquivalenzprinzips im vorliegenden Fall (E. 3.6). | Urteil; Gebühr; Urteils; Gericht; Gebühren; Begründung; Gericht; Urteilsgebühr; Verhandlung; Äquivalenzprinzip; Kanton; Gerichtsgebühr; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Hauptverhandlung; Kantons; Basel-Stadt; Hinweis; Aufwand; Gebührenverordnung; Kostendeckungs; Entscheids; Verletzung; Erhöhung |