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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 340c OR de 2023

Art. 340c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 340c 4. Fin

1 La prohibition de faire concurrence cesse s’il est établi que l’employeur n’a plus d’intérêt réel ? ce qu’elle soit maintenue.

2 La prohibition cesse également si l’employeur résilie le contrat sans que le travailleur lui ait donné un motif justifié ou si le travailleur résilie le contrat pour un motif justifié imputable ? l’employeur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 340c Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220039Vorsorgliche Massnahmen / Konkurrenzverbot aus Arbeitsvertrag usw.Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Konkur; Konkurrenz; Arbeit; Konkurrenzverbot; Berufungsbeklagten; Kunden; Vorinstanz; Bezirk; Brandschutz; Berufungsklägers; Kündigung; Entscheid; Kanton; Verbot; Partei; Parteien; Arbeitnehmer; Gründete; Gesuch; Begründe; Arbeitsverhältnis; Bezirke; Gebiet; Begründet; Vorsorglich; Konkurrenzverbotes
ZHLA190014Arbeitsrechtliche ForderungKonkurrenz; Konkurrenzverbot; Partei; Entschädigung; Vorinstanz; Parteien; Berufung; Vertrag; Konkurrenzverbots; Arbeitsverhältnis; Vertrags; Beklagten; Karenzentschädigung; Arbeitsverhältnisses; Recht; Klägers; Kündigung; Arbeitnehmer; Beendigung; Arbeitsvertrag; Vereinbart; Klage; Arbeitgeber; Entscheid; Anschlussberufung; Konkurrenzentschädigung; Wirksam; Bonus; Erhalte; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2005 112III. Weiterbildung112 Weiterbildung. Rückzahlungsklausel.- Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rückzahlungsklausel. DieKündigung durch den Arbeitgeber infolge dauernder unverschuldeterArbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers steht in concreto der Anwendung der Rückerstattungsklausel nicht entgegen... Bildung; Weiterbildung; Rückerstattung; Pflicht; Kündigung; Arbeitgeber; Beitnehmer; Arbeitnehmer; Klausel; Rückzahlung; Personal; Stadt; Auflösung; Stattungsklausel; Tungspflicht; Dauernde; Rückerstattungspflicht; Bezug; Klägers; Rehbinder; Beklagten; Tungen; Vertreten; Krankheit; Wendung; Rückerstattungsklausel; Dienst; Kommentar; Stadtrat; Regel
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