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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 336 LEF dal 2023

Art. 336 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 336 4. Rapporto con la moratoria concordataria

In caso di successiva procedura concordataria, la durata della moratoria secondo gli articoli 333 segg. è computata sulla durata della moratoria concordataria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 336 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS150184Einvernehmliche private Schuldenbereinigung.Gesuch; Gesuchsteller; Stundung; Beschwerde; Verfahren; SchKG; Schuldenbereinigung; Private; Hinwil; Bezirksgericht; Nachlassverfahren; Entscheid; Urteil; Nachlassstundung; Einvernehmliche; Gericht; Gewährt; Vorinstanz; Widerrufen; Gewährte; Antrag; Gläubiger; Verfahrens; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Eingabe; Bezirksgerichts; Erkannt; Gewährung
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