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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 331 CPP dal 2023

Art. 331 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 331 Indizione del dibattimento

1 Chi dirige il procedimento determina quali prove saranno assunte nel dibattimento. Comunica alle parti in quale composizione si riunir? l’autorit? giudicante e quali prove dovranno essere assunte.

2 Chi dirige il procedimento impartisce nel contempo alle parti un termine per presentare e motivare istanze probatorie; le rende attente alle spese e indennit? che potrebbero derivare da istanze probatorie tardive.

3 Se respinge istanze probatorie, chi dirige il procedimento lo comunica alle parti con succinta motivazione. La reiezione di istanze probatorie non è impugnabile; le istanze respinte possono tuttavia essere riproposte in sede di dibattimento.

4 Chi dirige il procedimento fissa la data, l’ora e il luogo del dibattimento e cita a comparire le parti, nonché i testimoni, le persone informate sui fatti e i periti che devono essere interrogati.

5 Chi dirige il procedimento decide definitivamente sulle istanze di rinvio pervenute prima dell’inizio del dibattimento.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 331 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220127Schändung etc.Gerin; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Berufung; Aussage; Schlaf; Handlung; Beweis; Sexuell; Handlungen; Aussagen; Habe; Hinweis; Sexuellen; Person; Gericht; Vorinstanz; Anwalt; Berufungsverhandlung; Anklage; Täter; Genugtuung; Unentgeltlich; Seitens
ZHSU220012Übertretung von VerkehrsvorschriftenDigte; Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Vorinstanzliche; Beschuldigten; Stadt; Gericht; Busse; Erwägungen; Stadtrichteramt; Sachverhalt; Verfahren; Recht; Begründet; Vorinstanzlichen; Polizei; Lieferwagen; Fahrrad; Willkürlich; Über; Erstinstanzliche; Beweiswürdigung; Rechtsmittel; Verkehr; Einsprecher; Kollidiert; Aufl
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2012/32Entscheid Art. 268 Abs. 1 und 2 StG (sGS 811.1). Kurzfristige Gesuche, die mündliche Verhandlung zu verschieben, wurden mangels Nachweises der Verhandlungsunfähigkeit abgewiesen. Da die Angeklagte, die vom Erscheinen nicht dispensiert war, nicht zur Verhandlung erschien, gilt das Gesuch um gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls als zurückgezogen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 7. März 2013, I/ Verhandlung; Angeklagte; Verschiebung; Rechtsvertreter; Angeklagten; Gericht; Mündlich; Arztzeugnis; Verschiebungsgesuch; Mündliche; Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Verfahren; Verwaltungsrekurskommission; Vorladung; Verhandlungsunfähigkeit; Antrag; Abteilungspräsident; Müsse; Mündlichen; Verhandlung; Sitzen; Verteidiger; Schmerzen; Verhandlungsfähigkeit; Beurteilung; Woche; Eingabe; Entscheid
BSBES.2020.64 (AG.2020.472)amtliche Verteidigung / BeweisergänzungBeschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Amtliche; Beschwerdeführerin; Strafakten; Einvernahme; Worden; Werden; Verfahren; Beweis; Teilnahme; Dieser; Stellen; Schuldig; Amtlichen; Akteneinsicht; Verfahrens; Strafgericht; Treffen; Gesuch; Vorliegend; Februar; Antrag; Gemäss; Person; Partei; Strafbefehl
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.161Bundes; Ausstand; Anklage; öffnen; Hinzufügen; Filter; Kammer; Urteil; Urteile; Beschuldigte; Bundesstrafrichter; Verfahren; Ausstandsgesuch; Bundesstrafrichterin; Befangenheit; Verfügung; Fussnote; Verfahren; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Fussnoten; Stellung; Beschwerdekammer; Gericht; Partei; Person; Akten; Verfahrens; Ausstandsgr
BP.2020.27Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO); aufschiebende Wirkung (Art. 387 StPO).Beschwerde; Kammer; Bundesstrafgericht; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Hauptverhandlung; Bundesstrafgerichts; Aufschiebende; Verschiebung; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verschiebungsgesuche; Vorladungen; Gesuch; Prozessleitende; Federal; Landshut; Dass:; Entscheid; Sistierung; StBOG; Vorsitzende; Prozessleitender; Bellinzona; Einstellung; Eingabe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Verweis Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2010
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