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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 328bOR from 2023

Art. 328b Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 328b 3. When handling personal data (1)

SR 235.1The employer may handle data concerning the employee only to the extent that such data concern the employee’s suitability for his job or are necessary for the performance of the employment contract. In all other respects, the provisions of the Federal Act of 19 June 1992 on Data Protection apply.

(1) Inserted by Annex No 2 to the FA of 19 June 1992 on Data Protection, in force since 1 July 1993 (AS 1993 1945; BBl 1988 II 413).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 328b Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF200039Rechtsschutz in klaren Fällen Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 4. Juni2020 (ER200077)Gesuch; Gesuchsgegnerin; Recht; Berufung; Vermögensrechtlich; Vorinstanz; Streit; Vermögensrechtliche; Person; Schriftlich; Einsicht; Entscheid; Provision; Arbeitsverhältnis; Partei; Abrechnung; Erwägung; Arbeitsverhältnisses; Schriftliche; Rechtsschutz; Urteil; Streitigkeit; Rechtlicher; Interesse; Personaldossier; Parteien; Auskunft; Daten; Beendigung
ZHLA180031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Recht; Beweis; Vorinstanz; Interesse; Beruf; Berufung; Beklagten; WhatsApp; Privat; Daten; Beweismittel; Private; Rechtswidrig; Interessen; Kündigung; Verletzung; Stellung; Fristlos; Arbeitnehmer; Fristlose; Partei; Person; Rechtfertigt; Beschafft; Verletzt; Verfahren; Wäre
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2012/4Entscheid Art. 18 ff. und Art. 38 f. VVG, einschlägige AVB der Klägerin; Art. 10a und Art. 13 Abs. 2 lit. a DSG: Die Versicherungsnehmerin einer kollektiven Krankentaggeldversicherung hat der Versicherung (zur Risikobewertung und Prämienbemessung) Einsicht in die detaillierten AHV-Deklarationen zu geben und betreffend einzelne Schadenfälle in diejenigen Unterlagen, die eine korrekte Schadenabwicklung ermöglichen (je nach Sachlage Arbeitsvertrag, detaillierte AHV-Deklaration, Leistungsabrechnungen Dritter wie Unfall- oder andere Versicherungen). Gegenüber der Versicherung kann sich die Versicherungsnehmerin nicht auf den Datenschutz berufen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Mai 2013, KV-Z 2012/4). Versicherung; Einsicht; Visana; Nehmerin; Sicherungsnehmerin; Person; Versicherungsnehmerin; Deklaration; Unterlagen; Daten; Revision; Klagt; AHV-Deklaration; Klarationen; Prämie; Rechnet; Klagte; Klage; Detailliert; Services; Detaillierte; Vertrag; Lohnsumme; Deklarationen; Partei; Vertrags; Taggeld; Datenschutz; Prämien
AGAGVE 2016 43AGVE - Archiv 2016 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 268 [...] 43 Referenzauskunft; Genugtuung Im Bewerbungsverfahren...Renzen; Referenzen; Klägers; Persönlichkeit; Arbeitgeber; Person; Früheren; Beitgebern; Genugtuung; Beitung; Arbeitgebern; Lehrpersonen; Renzauskünfte; Klagte; UDOLPH; Verwaltungsgericht; TREIFF; Persönlichkeitsverletzung; AENEL; Reichen; Zustimmung; Sierte; Nehmer; Rechtfertigungsgr; Beklagten; Referenzauskünfte; Stellvertretung
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2479/2020Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Arbeit; Bundes; Person; Untersuchung; Persönlichkeit; Recht; Intern; Abteilung; Rechtlich; Mitteilung; Urteil; Interne; Personen; Forschung; Mitarbeitende; Tages-Anzeiger; Schaden; Verfahren; Wissenschaftlich; Wissenschaftliche; Belegschaft; Mobbing; Bundesverwaltungsgericht; Informationen; Fehlverhalten; Internen
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