Art. 328 CCS dal 2025

Art. 328 Dell’assistenza tra i parenti
1 Chi vive in condizioni agiate è tenuto a soccorrere i parenti in linea ascendente e discendente quando senza di ciò essi cadessero nel bisogno.
2 È fatto salvo l’obbligo di mantenimento dei genitori e del coniuge o del partner registrato. (2)
(2) Nuovo testo giusta l’all. n. 8 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).
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Art. 328 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LD190001 | Verwandtenunterstützungspflicht | Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Leistung; Kinder; Unterhalt; Notlage; Tochter; Gericht; Parteien; Verfahren; Anschlussberufung; Vater; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterstützung; Recht; Eltern; Kindsväter; Urteil; Klage; Vorschuss; Fragepflicht; Studium; Frist; Leistungen; önnte |
ZH | LE180041 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Beruf; Berufung; Mutter; Unterhalts; Woche; Parteien; Wohnung; Vorinstanz; Einkommen; Wochen; Ferien; Recht; Ziffer; Betrag; Schenkung; Familie; Noven; Urteil; Schenkungen; Kreditkarte; Kreditkarten; ührt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2022.455 | - | Schweiz; Mutter; Beziehung; Beschwerde; Beziehungen; Beschwerdeführers; Urteil; Familie; Recht; Aufenthalt; Verwandte; Gehör; Person; Kinder; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwandten; Beilage; Migrationsamt; Schweizer; Bundesverwaltungsgerichts; Besuch; Voraussetzung; Abhängigkeit; Enkel |
SO | VWBES.2022.360 | - | Schweiz; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Beziehung; Urteil; Recht; Familie; Bundesgericht; Schweizer; Familiennachzug; Vorinstanz; Entscheid; Aufenthalt; Gehör; Bundesgerichts; Beziehungen; Verwandte; Verwaltungsgericht; Rechtsprechung; Betreuung; Kinder; Lanka; Person; Eltern; Apos; Heimat; ünde |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 V 574 (9C_388/2013) | Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen. Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a-f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen substanziellen Beitrag, nicht notwendigerweise in Form finanzieller Mittel, an die Bestreitung der Lebenshaltungskosten der EL-ansprechenden oder -beziehenden Person darstellen, zu berücksichtigen sind, es sei denn, sie lassen sich keinem der in Art. 11 Abs. 1 lit. a-h ELG geregelten Sachverhalte zuordnen (i.c. Unentgeltlichkeit des Wohnens bei der Lebenspartnerin als "andere wiederkehrende Leistungen" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d ELG qualifiziert; E. 3.3.3). | Leistung; Wohnen; Leistungen; Lebenspartnerin; Mietzins; Einnahme; Urteil; Gemeinde; Einnahmen; Sinne; Person; Sachverhalt; Fürsorgecharakter; Wohnens; Ergänzungsleistungen; Personen; Ausgabe; Vorinstanz; Versicherungsgerichts; Mietzinsausgabe; Durchführungsstelle; Zusatzleistungen; AHV/IV; Unentgeltlichkeit; Ausgaben; Wohnung; Eigenmietwert; Rechtsprechung |
139 III 368 (5A_689/2012) | Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). | Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1166/2017 | Beiträge | Vorinstanz; Beitrags; Nutzniessung; BVGer; Einsprache; Vermögen; Beiträge; Einkommen; Vermögens; Erwerb; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Nichterwerbstätige; Einspracheentscheid; Renteneinkommen; Parteien; Wesentlichen; Beitragsverfügung; Schweizer; Vater; Vermögenswerte; Antrag; Bundesverwaltungsgericht |
F-3710/2016 | Sozialhilfe an Auslandschweizer | Haushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2013.12 | Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverzögerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). Ungentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). | Recht; Akten; Verfahren; Rechtspflege; Verfahrens; Akteneinsicht; Bundesanwaltschaft; Gesuch; Interesse; Interessen; Datei; Gericht; Beschwerdeführern; Gehör; Apos;; Verfügung; Stick; Vermögenswert; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; USB-Stick; Anspruch; Dateien; Vermögenswerte; Gehörs; Dokumente; Beilage; Einsicht |
BB.2008.46 | Séquestre (art. 65 PPF) | Angeklagte; Angeklagten; Bundes; Apos;; Recht; Anklage; Über; Anstiftung; Verfahren; Entscheid; Zeuge; Kammer; Zeugnis; Gericht; Schweiz; Übersetzung; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Recht; Urteil; Punkt; Bundesgericht; Person; Zeugen; Einvernahme; Hauptverhandlung; Aussage; Griechenland |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Koller | Basler 6. Auflage , Art.328 | 2018 |
Koller | Basler Kommentar ZGB I | 2010 |