Art. 308 SCC from 2025

Art. 308 Mitigation of the sentence and exempted acts (1)
1 If the offender makes his false accusation (Art. 303), false report of an offence (Art. 304) or a false statement (Art. 306 and 307) of his own accord and before it has caused any legal detriment to others, the court may reduce the sentence (Art. 48a) or waive a penalty.
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Art. 308 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160350 | Falsche Anschuldigung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Geldstrafe; Aussage; Sinne; Polizisten; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Berufung; Tagessätze; Zeuge; Busse; Zeugen; Anschuldigung; Tagessätzen; Strasse; Urteil; See/Oberland; Erwägung; Polizei; Berechtigung; Erwägungen; Amtshandlung; Bezug; Vorfall; Gericht; ätzlich |
ZH | UE140202 | Nichtanhandnahme | Zeuge; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Nichtanhandnahme; E-Mail; Sachverhalt; Verfahren; Kantons; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Gespräch; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Bestätigung; Sachverhalts; Zeugeneinvernahme; Aussage; Zeugnis; Vertreter; Hotel; Untersuchung; Gesprächs; Beschwerdeverfahren; Vorfall; Zeugenaussage; Verfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2016.93 (AG.2018.404) | Raub, falsche Anschuldigung, Hausfriedensbruch, mehrfachen geringfügigen Diebstahl sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes | Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Akten; Berufung; Freiheitsstrafe; Über; Befragung; Recht; Verteidigung; Basel; Verfahren; Diebstahl; Übertretung; Basel-Stadt; Anschuldigung; Diebstahls; Urteils; Einvernahme; Betäubungsmittelgesetz; Busse; Körperverletzung; Aussagen; Hausfriedensbruch; ügigen |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 IV 175 | Falsches Zeugnis; Strafmilderung nach Art. 308 Abs. 2 StGB. Art. 308 Abs. 2 StGB erfasst auch das falsche Zeugnis zugunsten eines bereits angeschuldigten Angehörigen (E. 1a und E. 1b). Art. 308 Abs. 2 StGB ist auch dann anwendbar, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und er darauf hingewiesen worden ist (E. 1c). Gegenüber demjenigen, welcher zu falschem Zeugnis zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten eines Angehörigen angestiftet hat, ist Art. 308 Abs. 2 StGB nicht anwendbar (E. 2). | Zeugnis; Zeuge; Recht; Zeugen; Angehörige; Angehörigen; Milderung; Beschwerdegegner; Zeugnisverweigerung; Verfahren; Milderungsgr; Aussage; Zeugnisverweigerungsrecht; Vorinstanz; Anstifter; Gefahr; Zeugenaussage; Anstiftung; Auffassung; Einbruchdiebstahls; Zwangslage; Anstifters; Schwester; Fortsetzung; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Zeugnisses |
108 IV 104 | Art. 308 Abs. 1 StGB.Der Zeuge, der seine falsche Aussage berichtigt, nachdem Dritte ihn wiederholt dazu drängten und ihm ernstliche Schwierigkeiten - welcher Art auch immer - im Unterlassungsfall in Aussicht stellten, handelt nicht aus eigenem Antrieb (E. 2). | Antrieb; Aussage; Täter; Schwierigkeiten; Urteil; Aussicht; Aussagen; Versuch; Handeln; Zeuge; Berichtigung; Vorinstanz; Hinweis; Druck; Widerruf; STRATENWERTH; Rücktritt; Antrieb; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterlassungsfall; Erwägungen; Rechtsnachteil; Ehefrau; Ratschläge; Sinne; Furcht |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2019.39 | Mehrfache falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB) | Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Apos;; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Urteil; Freiheit; Verteidigung; Täter; Freiheitsstrafe; Untersuchung; Verfolgung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Auslagen; Prostitution; Bundesstrafgericht |