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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 302 CCP de 2023

Art. 302 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 302 Obligation de dénoncer

1 Les autorités pénales sont tenues de dénoncer aux autorités compétentes toutes les infractions qu’elles ont constatées dans l’exercice de leurs fonctions ou qui leur ont été annoncées si elles ne sont pas elles mêmes compétentes pour les poursuivre.

2 La Confédération et les cantons règlent l’obligation de dénoncer incombant aux membres d’autres autorités.

3 Les personnes qui ont le droit de refuser de déposer ou de témoigner selon les art. 113, al. 1, 168, 169 et 180, al. 1, ne sont pas soumises ? l’obligation de dénoncer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 302 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170336Mehrfacher BetrugSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehefrau; Wirtschaftlich; Familie; Berufung; Sozialhilfe; Wirtschaftliche; Konto; Urteil; Gericht; Recht; Akten; Hilfe; Kinder; Terthur; Winterthur; Gemeinde; Einkommen; Selbstdeklaration; Staatsanwaltschaft; Observation; Formular; Gesuch; Vorverfahren; Anklage; Konten; Aktennotiz
ZHSB170337mehrfachen BetrugSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehemann; Akten; Familie; Wirtschaftlich; Konten; Wirtschaftliche; Hilfe; Aktennotiz; Konto; Berufung; Urteil; Recht; Sozialhilfe; Kinder; Einkommen; Terthur; Sozialbehörde; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Selbstdeklaration; Liegenden; Aktennotizen; Gesuch; Winterthur; Vorliegen; Formular
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 25. Juli 2013 (CB130020-C)Beschwerde; Grundbuch; Beschwerdeführer; Recht; Vorinstanz; Aufsicht; Aufsichts; Grundbuchamt; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltungskommission; Grundbuches; Beschwerdeführers; Eidgenössische; Obergericht; Einsprache; Akten; GBV/ZH; Eidgenössischen; Anzeige; Grundbuchbetrug; Aufsichtsbehörde; Grundbuchamtes; Verfügung; Verfahren; Eingabe; Aufsichtsrechtlich; Organ; Beschluss; Obergerichts
ZHVB130008AufsichtsbeschwerdeAnzeige; Anzeigeerstatter; Zirksrichter; Bezirksrichter; Aufsicht; Verfahren; Aufsichts; Verfahrens; Partei; Prozess; Recht; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Verwaltung; Aufsichtsbeschwerde; Verhalten; Partei; Zivil; Arbeit; Obergerichts; Zivilprozessordnung; Akten; Pflicht; Vergleich; Verwaltungskommission; Schweiz; Pflichtverletzung; Anzeigeerstatters; Beschwerde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 177 (6B_511/2014)Art. 170 StPO; Erfordernis einer Ermächtigung eines Polizisten zur Aussage als Zeuge im Strafverfahren. Macht ein Polizist im Zuge eines Strafverfahrens Aussagen über Feststellungen am Tatort, ist keine Ermächtigung der vorgesetzten Behörde im Sinne von Art. 170 Abs. 2 StPO erforderlich, sofern er diesbezüglich einer Anzeigepflicht unterliegt. Das Amtsgeheimnis gilt nicht zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, welche mit der gleichen Angelegenheit befasst sind (E. 3.3). Behörde; Vorgesetzte; Ermächtigung; Amtsgeheimnis; Aussage; Anzeigepflicht; Prozessordnung; Vorgesetzten; Aussagen; Sachen; Beamte; Zeuge; Prozessordnung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Schweizerischen; Kantons; Zeugin; Gelte; Polizist; OBERHOLZER; Polizei; Zeugnis; Behörden; Verletzung; Hrsg

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.22Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Luzern; Bundesgericht; Anzeige; Kantons; Tatverdacht; Entscheid; Bundesstrafgericht; Filter; Eröffnung; Gerichtsschreiber; Hinzufügen; Recht; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Tribunal; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Luzern; Bundesstrafgerichts; öffnen; Gelangt; Gerichtsgebühr; Rechtlich
BB.2022.17Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Gerichtsschreiberin; Kantons; Anzeige; Bundesrichter; Bundesgericht; Verfahren; Bundesgerichts; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Beschluss; öffnen; Hinzufügen; Recht; Filter; Beschwerdegegnerin; Nichtanhandnahmeverfügung; Hintergr; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Urteile; Entscheid; Obergerichts; Zürich; Kammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Riklin Kommentar StPO, Zürich2010
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