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Code civil suisse (CC)

Art. 30 CC de 2023

Art. 30 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 30

1 Le gouvernement du canton de domicile peut, s’il existe des motifs légitimes, autoriser une personne ? changer de nom. (1)

2 ... (2)

3 Toute personne lésée par un changement de nom peut l’attaquer en justice dans l’année ? compter du jour où elle en a eu connaissance.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 30 sept. 2011 (Nom et droit de cité), en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 2569; FF 2009 6843 6851).
(2) Abrogé par le ch. I de la LF du 30 sept. 2011 (Nom et droit de cité), avec effet au 1er janv. 2013 (RO 2012 2569; FF 2009 6843 6851).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNT210001NamensänderungBerufung; Berufungskläger; Namens; Namensänderung; Zürich; Kantons; Familie; Verfügung; Keinen; Person; Gesuch; Gemeindeamt; Kosten; Direktion; Spreche; Grossmutter; Seinen; Namensänderungsgesuch; Begründet; Innern; Justiz; Gleich; Kindes; Partei; Verfahren; Aussprache; Heissen; Seines
ZHNT190001NamensänderungNamens; Berufung; Berufungsklägerin; änderung; Namensänderung; Berufungsklägerinnen; Recht; Schweiz; Entscheid; Familie; Blatt; Vorinstanz; Kanton; Familien; Kantons; Familienname; Gemeindeamt; Verfahren; Vorliegen; Zusatz; Verfügung; Achtenswert; Schweizer; Gemachte; Familiennamen; Achtenswerte; Beantragt; Beantragte; Vorliegenden; Bezug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.236NamensänderungBeschwerde; Namens; Eltern; Vertreten; Rechtsanwalt; Unentgeltliche; Namensänderung; Beschwerdeführer; Kindes; Entscheid; Solothurn; David; Lüthi; Kanton; Interesse; Parteientschädigung; Gesuch; Interessen; Sorge; Aufwand; Gemeinsame; Gericht; Verwaltungsgericht; Elternteil; Auslagen; Rechtspflege; Rechtsbeistand; Zivilstand; Volkswirtschaftsdepartement; Elterliche
SOVWBES.2016.424unentgeltliche Rechtspflege / RechtsbeistandRecht; Beschwerde; Namens; Namensänderung; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Verfahren; Gesuch; Rechtsbeistand; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Kindes; Stellung; Partei; Verfahrens; Gesuchsteller; Verfügung; Verwaltungsgericht; Rechtlich; Anwaltlich; Stellungnahme; Interesse; Liegende; Achtenswert; Entscheid; Angefochten; Sachverhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
145 III 49 (5A_461/2018)Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderung. Begriff der "achtenswerten Gründe" als Voraussetzung zur Bewilligung einer Namensänderung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB (E. 3); Spezialfall der Offizialisierung eines seit vielen Jahren verwendeten Namens (E. 4). Canton; Motif; Consid; Qu'il; Cit; était; Cantonal; Motifs; Arrêt; Changement; Droit; Recourant; Personne; Connu; Légitime; Civil; être; Cours; Depuis; Cantonale; Français; Recours; Fédéral; Patronyme; également; Double; Même; Modification; Ainsi; Tribunal

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2283/2018DatenschutzBeschwerde; Person; Familie; Namens; Beschwerdeführer; Namensänderung; Recht; Familienname; ZEMIS; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Gesuch; Personendaten; Daten; Verfügung; Kinder; Familiennamen; Berichtigung; Verfahren; Urteil; Infostar; Unrichtig; Streitgegenstand; Beantragt; Partei; Personenstandsregister; Verordnung; Datenschutz; Richtigkeit; Unentgeltliche
C-3517/2013Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Pflege; Rente; Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Kinderrente; Pflegekind; SAK-act; Kindes; Anspruch; Jorgelina; Vorinstanz; Pflegeverhältnis; Rente; Wohnsitz; Pflegeeltern; Recht; B-act; Minderjährige; Renten; Kindesmutter; Beilage; Alter; Tochter; Ehegattin; Sachverhalt; Pflegekinder; Eltern; Faktisch; Elterliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Verfahrens; Entscheid; Notwendige; Behörde; Jugendliche; Beschuldigte; Gesetzliche; Erfolgte; Schlussverfügung; Verfahrensakten; Partei; Ersuchende; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Eltern; Person
SK.2012.4Mehrfache Geldfälschung, mehrfache versuchte Geld-fälschung, mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes und Versuch dazu, gewerbsmässiger Betrug und Versuch dazu, Raub, Diebstahl, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Rückweisungsurteil des Bundesgerichts vom 24. Januar 2012.
Bundes; Schuldig; Freiheitsstrafe; Mehrfache; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Urteil; Beschuldigte; Entscheid; Geldfälschung; Verfahren; Mehrfachen; Recht; Bedingte; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingten; Staatsanwalt; Falsche; Vollzug; Beschuldigten; Arbeit; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Bundesgerichts; Rückweisung; Widerhandlung; Geldstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BühlerBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
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