Art. 30 Entscheid
1 Die Wettbewerbskommission entscheidet auf Antrag des Sekretariats mit Verfügung über die zu treffenden Massnahmen oder die Genehmigung einer einvernehmlichen Regelung.
2 Die am Verfahren Beteiligten können schriftlich zum Antrag des Sekretariats Stellung nehmen. Die Wettbewerbskommission kann eine Anhörung beschliessen und das Sekretariat mit zusätzlichen Untersuchungsmassnahmen beauftragen.
3 Haben sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert, so kann die Wettbewerbskommission auf Antrag des Sekretariats oder der Betroffenen den Entscheid widerrufen oder ändern.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 II 217 (2C_985/2015) | Regeste Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 5 Abs. 2, Art. 11 Abs. 3 lit. a und b der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; Voraussetzung und Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere; gesetzliche Grundlage; Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere (E. 5): strukturelle Voraussetzungen einer Kosten-Preis-Schere (E. 5.2); wettbewerbsrelevantes Verhalten ist die unzureichende Marge (E. 5.3), die mit einem Kosten-Preis-Vergleich beim marktbeherrschenden Unternehmen zu eruieren ist (E. 5.4); Nachweis einer missbräuchlichen Kosten-Preis-Schere (E. 5.5); zeitliche Dimension des Kosten-Preis-Vergleichs (E. 5.7). | Preis; Unternehmen; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verhalten; Wettbewerb; Markt; Kosten-Preis-Schere; Recht; Swisscom; Marktbeherrschend; Marktbeherrschende; Wettbewerbs; Vorinstanz; Verhaltens; Urteil; Unternehmens; Gelagerte; Verhaltensweise; Marktbeherrschenden; Gelagerten; Randnr; Sanktion; Schweiz; Vorleistung; Missbräuchlich; Vertikal; Internet; Unzulässig |
145 II 259 (2C_524/2018) | Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). | Beschwer; Beschwerde; Regel; Regelung; Einvernehmliche; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verhalten; Verfahren; Urteil; Einvernehmlichen; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Unzulässig; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Recht; Legitimation; Sekretariat; Verfügung; Wettbewerbskommission; Focht; Fochten; Kartellrechtlich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-161/2021 | Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung | Beschwerde; Glasfaser; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Swiss; Swisscom; Fernmelde; Wettbewerb; Netze; FTTH-; Fernmeldeunternehmen; Serstandard; Glasfaserstandard; FTTH-Netz; Ausbau; Recht; Massnahme; Wettbewerbs; Zugang; Markt; Recht; FTTH-Netze; Topologie; Glasfasern; Netzes; Henden; Vorsorglich; Layer |
B-5161/2019 | Unzulässige Wettbewerbsabreden | Massnahme; Beschwerde; Massnahmen; Führerin; Beschwerdeführerin; Wettbewerb; Verfahren; Vorinstanz; Wettbewerbs; Verfügung; Verhalten; Sanktion; Verfahrens; Dispositiv; Strassen; Interesse; Unzulässig; Verhaltens; Untersuchung; Rechtlich; Sachverhalt; Unternehmen; Strassenbau; Kartellgesetz; Angefochten; Urteil; Anordnung; Zusammenhang; Engadin |